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  3. monemaus2002

Beiträge von monemaus2002

  • STW2F, Fallstudie

    • monemaus2002
    • 21. Oktober 2009 um 14:53

    Eine andere Rechnung wäre
    Betriebsvermögen 01 185.000
    -Betriebsvermögen 00 140.000,-
    = Betriebsvermögensvermehrung 45.000
    + 60.000 Entnahmen
    - 10.000 Einlagen
    =Gewinn 95.000
    - Halbeinkünfte 5.000,-
    = 90.000 Euro

    So jetzt habe ich zwei verschiedene Rechnungen.
    Wer kann mir helfen?
    Was stimmt????

    LG
    Simone

  • STW2F, Fallstudie

    • monemaus2002
    • 21. Oktober 2009 um 12:22

    :mad:Hi!
    Sitze gerade an der Fallstudie zu STW.
    Habe bei der Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1 und 5 EStG folgende Rechung:
    Betriebsvermögen 2001 220.000,-
    - Betriebsvermögen 2000 200.000,-
    = Betriebsvermögensvermehrung 20.000,-
    + Entnahmen 60.000,-
    - Einlagen 10.000,-
    = Gewinn aus Gewerbebetrieb 70.000,-

    Bei Helga Muster bin ich bei einem Jahresverdienst von 24.000,-

    Bin ich soweit richtig oder komplett falsch?

    LG
    Simone

  • ILS Einsendeaufgaben

    • monemaus2002
    • 21. Oktober 2009 um 08:35

    Guten Morgen!
    Ich glaube da kann ich helfen.
    Bei was hängst du denn?

    LG
    Simone

  • Buf03

    • monemaus2002
    • 20. Oktober 2009 um 21:01

    Hi!
    Ich hoffe es hilft.
    724
    0724 200,- an 9400 200

    LG
    Simone

  • Stw02

    • monemaus2002
    • 20. Oktober 2009 um 19:39

    Bei ILS war die Rechnung etwas anders:
    Gewinnausschüttung 80.000 EUR
    Davon 50% nach §3 Nr. 40 EStG 40.000 EUR
    + Zinseinnahmen Festgeld 10.000 EUR
    = Einkünfte aus Kapitalvermögen 50.000 EUR
    ./. Sparerfreibetrag (wurde in 2007 gesenkt) 750 EUR
    ./. Werbungskosten-Pauschbetrag §9a Nr.2 EStG 51 EUR
    = zu versteuernde Einkünfte 49.199 EUR
    ./. Sonderausgaben Pauschbetrag §10c EStG 36 EUR
    = zu versteuerndes Einkommen 49.163 EUR
    * Persönlicher Steuersatz von 35% 17.207,05 EUR = Einkommensteuer
    17.207,05 EUR – 16.000,00 EUR = 1.207,05 EURO

    Die Kapitalertragsteuer ( o.g. Fall 16.000 EUR) bei der Gewinnausschüttungen von
    Kapitalgesellschaften liegt bei 20 % lt. § 43a (1) Nr. 1 EStG (für 2007)
    Und da die 16.000 EUR bereits von der GmbH an das zuständige Finanzamt schon abgeführt
    wurden, kann Karl Asterix sie bei seiner Einkommensteuerschuld anrechen.
    Minus die anrechenbare Zinsabschlagsteuer von 3000 EUR
    = -1793 EUR

    K. Asterix bekommt vom Finanzamt 1.793 EUR erstattet.

    LG
    Simone

  • Bitte um Hilfe bei BLW02!

    • monemaus2002
    • 20. Oktober 2009 um 19:36

    Hi!
    Ich glaube da kann ich dir helfen:
    -Bodenlagerung (Lagerung ohne Lagerhilfsmittel auf dem Boden in Reihen- oder
    Blocklagerung )
    - Regallagerung (Lagerung in Fachregalen oder Palettenregalen mithilfe von
    Lagerhilfsmitteln)
    LG
    Simone

  • Vorstellung

    • monemaus2002
    • 20. Oktober 2009 um 18:18

    Ja manchmal sind die Hefte zum davon laufen. Aber es wird leider nicht einfacher.
    Habe angefangen da war David 5 Monate alt.
    Wenn du Hilfe brauchst sag Bescheid.
    Viele liebe Grüße aus der Heimat.

    LG
    Simone

  • Kre05n-Fertigungsgemeinkosten

    • monemaus2002
    • 20. Oktober 2009 um 13:25

    Gib mir mal deine EMail. Ich schicke dir das meine ESA. Da kannst du dich in Ruhe hinsetzen und die ganze Sache mal durchrechnen. Die Rechenwege habe ich mit hingeschrieben.

    LG
    Simone

  • Einsendeaufgaben VWL ILS

    • monemaus2002
    • 19. Oktober 2009 um 19:22

    Konsumgüter: dienen der unmittelbaren Bedürfnisbefriedigung der Haushalte
    Investitionsgüter (Produktionsgüter): dienen zur Herstellung anderer Güter
    Das der Kreislauf der Volkswirtschaft funktioniert und eine bleibende Produktion von
    lebensnotwendigen Ersatzinvestitionen zu tätigen.
    Dadurch kann man den abnutzenden Kapitalstau ersetzen oder reparieren. Ohne den
    Produktionsfaktor Kapital ist ein funktionierendes Wirtschaftssystem nicht möglich.
    Oberste Priorität hat aber die entsprechende Menge der lebensnotwendigen Konsumgüter zum
    Erhalt der Bevölkerung.
    In dem o.g. Beispiel ist die Produktionskapazität der Wirtschaft nicht ausreichend, um die 2
    Bereiche ausreichend abzudecken.
    D. h. Es wird entweder die Bevölkerung ausreichend mit Konsumgütern versorgt und die
    Produktionsmittel werden entsprechend vermehrt bzw. erneuert und die Bevölkerung wird
    nicht ausreichend mit Konsumgütern versorgt.
    Das Problem an dieser Situation ist, dass die Ersatzinvestitionen zu Erneuerung o. Reparatur des
    Kapitalstockes unbedingt erforderlich sind, um zukünftig zumindest die gleiche Menge an
    Konsumgütern zu produzieren.
    Auf der anderen Seite ist es auch sehr wichtig die Bevölkerung nicht hungern zu lassen, da zu
    wenig Konsumgüter zur Verfügung stehen.
    Die Entscheidung, die Bevölkerung ausreichend zu versorgen würde die Gesamtsituation immer
    mehr verschlechtern, da zukünftig immer weniger Konsumgüter zur Verfügung gestellt werden
    können.
    In der Regel ist die o.g. Situation markant für ein Entwicklungsland, welches überbevölkert ist und
    diese Bevölkerungszahl mit den vorhandenen Mitteln versorgen kann.
    Meistens sind diese Länder auf Entwicklungshilfe angewiesen.

    LG
    Simone

  • Fin02

    • monemaus2002
    • 19. Oktober 2009 um 19:19

    Brauchst du noch Hilfe?

    LG
    Simone

  • Vorstellung

    • monemaus2002
    • 17. Oktober 2009 um 16:41

    Ich drücke dir die Daumen das du dein Studium gut hinbekommst.
    Wie lange hast du noch?
    Mein Betriebswirt geht noch bis Juni 2010.
    Nutze auch die Elternzeit zum Studium.

    LG
    Simone

  • Kre05n-Fertigungsgemeinkosten

    • monemaus2002
    • 16. Oktober 2009 um 20:43

    Brauchst du noch Hilfe? Hatte in der ESA ne 1.

    LG
    Simone

  • Hilfe zu den Aufgaben zu BUF 01 und 02

    • monemaus2002
    • 16. Oktober 2009 um 20:38

    Wo hängst du denn?
    Schicke mir doch mal deine EMail. Dann kann ich dir helfen.

    LG
    Simone

  • Einsendaufgaben für Betriebswirt ILS

    • monemaus2002
    • 16. Oktober 2009 um 10:50

    Hi!
    Ich könnte dir bei BIL 05 und REK 4 helfen. Die anderen Hefte habe ich noch nicht durch. Die Fallstudie STW 02 will ich nächste Woche in Angriff nehmen.
    Welchen Betriebswirt machst du den staatl. geprüften? Beim geprüften ist BWG keine ESA. Ich mache den geprüften Betriebswirt bei ILS.

    LG
    Simone

  • Wma02

    • monemaus2002
    • 14. Oktober 2009 um 16:40

    Habe dir ne Mail geschickt. Schau mal ob du damit klar kommst.
    LG
    Simone

  • Bwg03

    • monemaus2002
    • 13. Oktober 2009 um 20:37

    Gib mir mal deine EMail. Dann helfe ich dir gerne weiter.

    LG
    Simone

  • Begrüßung

    • monemaus2002
    • 12. Oktober 2009 um 08:14

    Gib mir mal bitte deine EMail Adresse, dann helfe ich dir gerne weiter.

    Ich mache den geprüften Betriebswirt bei ILS. Ist aber ein Ende in Sicht. (Juni 2010)
    LG
    Simone

  • Begrüßung

    • monemaus2002
    • 11. Oktober 2009 um 20:50

    Ich wünsche dir viel Spaß und gute nerven für deinen Lehrgang. Was machst du genau?

    Hoffe du findest hier Hilfe wenn du sie brauchst.

    LG
    Simone

  • Stw02

    • monemaus2002
    • 11. Oktober 2009 um 20:48

    Steuerbilanzgewinn 2006 100.000,00
    + verdeckte Gewinnausschüttungen §8 Abs. 3 KStG Gehalt 20.000,00
    + verdeckte Gewinnausschüttungen §8 Abs. 3 KStG Miete 10.000,00
    + Körperschaftsteuer-VZ 10.000,00
    + Rückstellung Körperschaftsteuer 20.000,00
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    = Gewinn nach Hinzurechnungen 160.000,00
    ABZÜGE
    ./. steuerfreie Investitionszulage 40.000,00
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    = Gewinn & zu versteuernder Gewinn (Bemessungsgrundlage) 120.000,00
    = davon 25% ergibt die festzusetzende Körperschaftsteuer 30.000,00
    Nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG dürfen verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) das Einkommen nicht
    mindern, d.h. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens sind sie dem Gewinn lt.
    Handelsbilanz wieder zuzurechnen.
    Verdeckte Gewinnausschüttungen sind geldwerte Vorteile, die einem Gesellschafter gewährt
    werden und einem fremden Dritten nicht gewährt worden wären.
    Körperschaftssteuer
    = Einkommensteuer juristischer Personen
    Der Körperschaftsteuer unterliegt das Einkommen der Körperschaften. Dazu
    gehören beispielsweise Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter
    Haftung), aber auch Betriebe gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
    Neben der Körperschaftsteuer gibt es noch die Einkommenssteuer der Gesellschafter. Die
    Körperschaftsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet, um eine Doppelbesteuerung der
    Gesellschafter in Bezug auf die ausgeschütteten Gewinne zu vermeiden.
    Ich hoffe du kommst jetzt weiter.Wenn du noch was brauchst sag Bescheid.
    LG
    Simone

  • Pwi02

    • monemaus2002
    • 8. Oktober 2009 um 10:48

    Danke für die aufmunternter Worte.
    Ich lass mich auch nicht unterkriegen ist nur etwas ärgerlich. Für das das ich das Studium in der Elternzeit mache, mit 2 Kindern und einen Mann der nie zu hause ist und für den ich seine Sekretärin und Steuerberaterin bin bin ich ganz zufrieden.
    Habe jetzt einen Gesamtdurchschnitt von 1,6 und das ohne komplette familiäre Unterstützung.

    Noch mal Danke.

    LG
    Simone

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