Steuerbilanzgewinn 2006 100.000,00
+ verdeckte Gewinnausschüttungen §8 Abs. 3 KStG Gehalt 20.000,00
+ verdeckte Gewinnausschüttungen §8 Abs. 3 KStG Miete 10.000,00
+ Körperschaftsteuer-VZ 10.000,00
+ Rückstellung Körperschaftsteuer 20.000,00
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= Gewinn nach Hinzurechnungen 160.000,00
ABZÜGE
./. steuerfreie Investitionszulage 40.000,00
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= Gewinn & zu versteuernder Gewinn (Bemessungsgrundlage) 120.000,00
= davon 25% ergibt die festzusetzende Körperschaftsteuer 30.000,00
Nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG dürfen verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) das Einkommen nicht
mindern, d.h. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens sind sie dem Gewinn lt.
Handelsbilanz wieder zuzurechnen.
Verdeckte Gewinnausschüttungen sind geldwerte Vorteile, die einem Gesellschafter gewährt
werden und einem fremden Dritten nicht gewährt worden wären.
Körperschaftssteuer
= Einkommensteuer juristischer Personen
Der Körperschaftsteuer unterliegt das Einkommen der Körperschaften. Dazu
gehören beispielsweise Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter
Haftung), aber auch Betriebe gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Neben der Körperschaftsteuer gibt es noch die Einkommenssteuer der Gesellschafter. Die
Körperschaftsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet, um eine Doppelbesteuerung der
Gesellschafter in Bezug auf die ausgeschütteten Gewinne zu vermeiden.
Ich hoffe du kommst jetzt weiter.Wenn du noch was brauchst sag Bescheid.
LG
Simone