Study-Board.de
  1. Suche
  2. Startseite
    1. Deals
      1. Social Deals
      2. Amazon Deals
      3. Prime Angebote
    2. Datenbanken
      1. Rezeptbuch
  3. Forum
    1. Dashboard
    2. Unerledigte Themen
    3. Gamification
  4. Tippspiel
    1. Rangliste
    2. Tippgemeinschaften
    3. Tipper-Übersicht
    4. Meine Statistik
    5. Hall of Fame
    6. WM-Wertung
  5. Formel 1
    1. Rennen
    2. Fahrer
    3. Teams
  6. Umfragen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • wcf.search.type.de.flexiblelist.wsc.entry
  • Termine
  • Galerie
  • wcf.search.type.com.amp.advancedpoll.search
  • Erweiterte Suche
  1. Study-Board.de
  2. Mitglieder
  3. thorag

Beiträge von thorag

  • Leasingbilanzierung und Bilanzzwecke

    • thorag
    • 23. Oktober 2005 um 21:01

    Ich weis es ist eine sehrspeizielle Frage, aber vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen. Ich schreibe gerade eine Seminararbeit und soll die Bilanzierung von Leasingverträgen nach deutschem und internatioalen Handelsrecht (IAS) beschreiben, und anschließend vergleichend kritisch würdigen und dabei bezug auf die unterschiedlichen Bilanzzwecke nehmen.

    Zu dem letzten Punkt habe ich wenig Ahnung und finde auch keine Literatur. Kann da zufällig jemand was zu sagen oder Literatur empfehlen?

  • Preisindex

    • thorag
    • 20. Juli 2005 um 20:33

    Das mit der überzeichnung der Inflation verstehst du?

  • Drohverlust rückstellung, Verbindlichkeitsrückstellung oder Abschreibung?

    • thorag
    • 15. Juli 2005 um 15:48

    Haben den Fall jetzt in der Vorlesung behandelt, deshalb weiß ich es.

  • Drohverlust rückstellung, Verbindlichkeitsrückstellung oder Abschreibung?

    • thorag
    • 15. Juli 2005 um 14:10

    Nach dem Realisationprinzip nicht, nach dem Imparitätsprinzip aber schon.

    Hatte vergesen zu erwähnen das der allgemeine Mrktpries in Fall a) gleich bleibt, dort sind die 100 Fahrzeuge auf den niedrigeren beizulegenden Wert/Teilwert von 12000-2500=9500 abzuschreiben.


    Im zweiten Fall steigt der marktpreis, so daß der Verlust nicht am Produkt, sondern am schwebenden Geschäft haftet, es muss eine Rückstellung für drohende Verluste iHv 100 * 500 gebildet werden...

  • BIP gleich hoch,jedoch nicht das Volkseinkommen

    • thorag
    • 9. Juli 2005 um 16:09

    Das Volkseinkommen berechnet man afaik auch nach dem Inländerkonzept.
    Es ist jedoch ohne Abschreibungen, indirekte Stuern, aber inlusive Subventionen.
    ve=bip- abschreibungen - indirekte steuern + suventionen.

    An allen 3 Faktoren kann sich etwas geändert haben.

  • Preisindex

    • thorag
    • 9. Juli 2005 um 13:19

    Der Nachteil des Verbraucher Indexes ist das er die Infaltion tendenziell überzeicnet, da er substitutionseffekte außer acht lässt.

    Wenn 5er BMW teurer wird, kaufe ich mir eben einen Audi A6...

    Der BIP-Deflator (der hieß doch so), wird sicherlich auch einen Nachteil haben, an den errinere ich mich aber gerade nicht.

    Warum wird bei uns der komplizierte Warenkorb berechnet? Das erfordert mehr Manpower, und die Chefs vom statischtischen Bundesamt haben nun mal, so wie jeder andre auch, gerne viele Mitarbeiter unter sich 8)

  • Werbungskosten bei der Steuererklärung

    • thorag
    • 9. Juli 2005 um 12:42
    Zitat

    Original von bwl24.net

    Hast du auch wirklich nicht die Möglichkeit über die Pauschale zu kommen? Das wäre nämlich rausgeschmissenes Geld (nur für den Fall, dass du auch eine Einkommensteuererattung erwarten kannst, denn wer keine Lohnsteuern vorher gezahlt hat, der kann auch keine Einkommensteuern erstattet bekommen.)
    .

    Muss dann aber weniger zahlen, und das ist doch (fast) genauso schön...

  • Kalkulatorische Kosten

    • thorag
    • 9. Juli 2005 um 12:39

    zu 1: Weiß nicht genau ob dass bei dir passt, aber wenn die kalkulatorischen Kosten in From von kalkulatorischen Zinsen auf das "gebundene Kapital" also die Aktivposten berechnet werden, können sie naturgemäß nicht alles erfassen da viele Aufwendungen, etwa für selbsterstellte inmaterielle Vermögensgegenstände, nicht aktiviert wreden dürfen.
    Somit wird auf das eingestzte Kapital auch keine kalk. Zinsen berechnet.

  • Drohverlust rückstellung, Verbindlichkeitsrückstellung oder Abschreibung?

    • thorag
    • 9. Juli 2005 um 12:29

    Folgender Fall

    BMW produziert 2003 1000 Autos zu 10.000

    2004 verkaufen sie 900 zu 12000, bei 100 schließen sie Kaufverträge ab, Liferung 2005.

    Ende 2004 wird ein Mangel bekannt, so dass 2005 eine Rückholaktion mit kosten von 2500 pro Auto nötig wird.

    Wie ist das in der Bilanz (Handels und Steuerbilanz) zu berücksichtigen?


    Für der verkauften würde ich in beiden Bilanzen eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten iHv 900*2500 bilden, bei den nicht verkauften habe ich keine Ahnung.

    Kann mir jemand helfen, und hat eventuell noch ein Prüfungsschema?


    Fall b:
    Der selbe wie oben, nur kommen die kosten von 2500 in 2005 durch eine gesetzlich Vorschrift zum einbau eines Partikelfilters-

  • Übungsbuch für Steuerlehre?

    • thorag
    • 19. Mai 2005 um 18:25

    Ich besuche dieses Semester gleich zwei Steuernvorlesungen, Steuerlehre (von allem ein bißchen) und steuerliche Geweinnermittlung.

    Könnt ihr mir zu diesem Themengebiet Übungsbücher empfehlen?

  • Aufgaben zur Entscheidungstheorie

    • thorag
    • 25. Januar 2005 um 17:26

    Hallo, ich brauche dringend Aufgaben zur Entscheidungstheorie, egal ob als online document oder Buchempfehlung.
    Bin für ALLES dankbar.

  • Befreiung von Teilkonzernabschluss nach §291 HGB

    • thorag
    • 20. Januar 2005 um 16:16

    Indem Artikel steht das "das zu befreiende Mutterunternehmen und seine TU in den befreienden Konzernabschluss unbeschadtet der §§ 295 [entfällt ja sowieso] 296 einbezogen worden sind.

    Bedeutet das, das das zu befreiende Unternehmen, bei Ausübung des Wahlrechts nach § 296, eben nicht konsolidiert werden muss?


    Und nebenbei, hat einer von euch eine Gegenüberstellung der Grundsätze zur Konzernrechnungslegung nach IASund HGB?

  • Maßgeblichkeitsprinzip

    • thorag
    • 7. Februar 2004 um 18:21

    Also mir geht es um die Kosten die im HGB §255 unter "müssen nicht" stehen (allgmeine Verwaltungskosten, Aufwendungen für soz. Einrichtungen, freiwillige soz. Leistungen und betrieb. Altersvorsorge sowie Zinsen für Fremdkapital dass direkt zurecchenbar ist), für die in der Steuerbilanz ja auch ein Wahlrecht besteht.

    Wenn man diese Kosten nun in der Handelsbilant nicht aktiviert, und somit einen höheren Gewinn ausweist, darf man sie dann trotzdem in der Steuerbilanz trotzdem aktivieren, und somit weniger Steuern zahlen?


    Wenn da jetzt irgendwo ein denk Fehler besteht, tut mir das leid, fange gerade erst an mich mit der Materie auseinander zu setzen...

  • Maßgeblichkeitsprinzip

    • thorag
    • 6. Februar 2004 um 09:16

    Meine Frage bezog sich auf Anschafungs- bzw Herstellungskosten, für die in der Handels- bzw Stuerbilanz ein Wahlrecht besteht.

    Also wenn ich in der Steuerbilanz Kosten aktiviere, muss ich das auch in der Handelsbilanz?

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

  • Maßgeblichkeitsprinzip

    • thorag
    • 5. Februar 2004 um 21:49

    Hoffe das passt hier irgendwie rein:

    Wenn ich in der Steuerbilanz einen niedrigen Wertansatz nutze muss ich das auch in der Handelsbilanz?

    Sehe ich das richtig?

  • Monitor ? TFT oder normal

    • thorag
    • 8. November 2002 um 19:39

    Das TFTs bei Spielen nichts taugen stimmt so nicht mehr. Natürlich wirst du mit einem Billigangebot nicht glücklich werden, aber das ist bei röhren ja das selbe.

    Wenn du das Geld hast, kauf dir einen anständigen TFT... ist einfacher cooler XX)

  • Studium

    • thorag
    • 8. November 2002 um 19:33

    Ich hoffe das hier keine poteniellen Arbeitgeber an meinem Namen kommen, aber ich wollte vorallem noch mal etwas chillen. Und das geht an der UNI auf jeden fall, auch wenn man keine 20 semester studieren will. : drink

  • Zu wenig Akademiker!

    • thorag
    • 8. November 2002 um 19:29

    Das erste was mir mein Marketingprof beigebracht hat war, das mein keiner Statistik glauben soll, die man nicht selber gefälscht hat. Und gerade auf diese Studie trifft sie ja recht gut.
    So haben wir ja z.B. das Duale System, das für manche bereiche eine Ausbildung auf FH-Niveau bietet. (FH nicht uni :D )
    Desweiteren müssen in anderen Ländern zb auch Krankenschwestern an die UNI.
    Die ganze Studie ist eh Blödsinn, spätestens in 3 monaten spricht man wieder von einer akademiker schwemme...

  1. admin Lv. 1 95 XP
  2. Jens Lv. 1 22 XP
  3. Dieter Lv. 1 20 XP
Vollständige Bestenliste
  1. Dealfuchs.info
  2. Impressum
    1. Datenschutzerklärung
    2. Verhaltenskodex
      1. Learn to Post
  3. Mediadaten
  4. Study-Talk.de - Rabatte nicht nur für Studenten
  5. Kontakt
Community-Software: WoltLab Suite™