Ich würde die Reisekosten zu den Anschaffungsnebenkosten zählen; also auch zu den AK. Ohne die Reisekosten ist es mir auch nicht möglich den Vermögensgegenstand zu erwerben.
BTW: Für die steuerliche Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die private Kfz-Nutzung zählen alle aufgeführten Aufwendungen. Also Anschaffungskosten zzgl. Sonderausstattung
JC