Study-Board.de
  1. Suche
  2. Startseite
    1. Deals
      1. Social Deals
      2. Amazon Deals
      3. Prime Angebote
  3. Forum
    1. Dashboard
    2. Unerledigte Themen
    3. Datenbanken
    4. Gamification
    5. Umfragen
  4. Tippspiel
    1. Rangliste
    2. Tippgemeinschaften
    3. Tipper-Übersicht
    4. Meine Statistik
    5. Hall of Fame
    6. WM-Wertung
  5. Semantische Suche
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Termine
  • Galerie
  • wcf.search.type.de.flexiblelist.wsc.entry
  • wcf.search.type.com.amp.advancedpoll.search
  • Erweiterte Suche
  1. Study-Board.de
  2. Forum
  3. Fachforen Wirtschaftswissenschaften
  4. Rechtswissenschaften

Nachtruhe - welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es?

  • Superherz
  • 13. Juni 2005 um 13:51
  • Erledigt
  • Superherz
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    21
    • 13. Juni 2005 um 13:51
    • #1

    Ein Speditionsbetrieb in Zeppelinheim (Hessen), in der Nähe des Flughafens, hat seit einiger Zeit zur besseren Auslastung seiner Lastzüge und vor allem um den Betrieb zu retten, der sich wegen schlechten Geschäftsganges und ruinöser Preisunterbietung durch die Mitbewerber gerade noch so "über Wasser halten kann", Nachtschicht für die Fahrer angeordnet. Es passiert also recht häufig, dass nachts Lastzüge geräuschvoll ankommen, ent- und beladen werden und auch wieder lautstark abfahren. Der Betrieb grenzt unmittelbar an ein nobles Wohngebiet. Was können die Nachbarn dagegen unternehmen, wenn sie ihre Nachtruhe wieder hergestellt wissen wollen?

  • Tami
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    7
    • 27. Juni 2005 um 12:40
    • #2

    Hallo

    Ich bin auch bei der Frage und komme leider nicht weider,
    hast Du schon eine Lösung gefunden.

    Liebe Grüße Tami

  • Sonja E.
    Benutzer
    Beiträge
    563
    • 19. Juli 2005 um 10:47
    • #3

    Hallo,
    schaut Euch mal z.Bsp. den §117 OwiG Unzulässiger Lärm an.
    Über das Umweltinformationsgesetz (UIG) kann man sich informieren, welche Behörde für sie zuständig ist.
    Das Unternehmen kann mit den umliegenden Nachbarn kompromisse eingehen.
    z.Bsp. Lastzüge dürfen nur noch von 05.00 - 23.00 Uhr fahren; Türen nicht extrem laut zuschlagen; Mitarbeiter sollen sich leiser Unterhalten usw.
    Sollten Kompromisse nichts nützen, kann man auch eine Einstweilige Verfügung beantragen.

    Vielleicht hilft das etwas weiter...

    Gruß
    Sonja

    Kindermund tut Wahrheit kund

  1. Tutor Lv. 5 5.024 XP
  2. admin Lv. 2 150 XP
  3. cklawitter Lv. 1 30 XP
  4. 4
    sieger81 Lv. 1 10 XP
Vollständige Bestenliste

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Dealfuchs.info
  2. Impressum
    1. Datenschutzerklärung
    2. Verhaltenskodex
      1. Learn to Post
  3. Mediadaten
  4. Study-Talk.de - Rabatte nicht nur für Studenten
  5. Kontakt
Community-Software: WoltLab Suite™