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§ 276 Absatz 1, Satz 1 BGB : (Verantwortlichkeit des Schuldners),Zwingendes oder nachgiebiges Recht?

  • Denny
  • 29. Mai 2005 um 16:07
  • Erledigt
  • Denny
    Erfahrener Benutzer
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    380
    • 29. Mai 2005 um 16:07
    • #1

    Hallo,

    handelt es sich bei diesem § um ein Zwingendes oder um ein nachgiebiges Recht ?

    Wie kann ich leicht zwischen diesen Rechten unterscheiden ?


    Ich hoffe mir kann jemand helfen.


    Gruß

    Denny

    Nichts ist unmöglich, bis man sich selber davon überzeugt hat.

  • Hey Gast!
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  • Angel112
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    15
    • 12. Juli 2005 um 00:14
    • #2

    Dieser § gehört meiner Meinung nach zum nachgiebigem Recht.
    Nachgiebiges Recht besteht immer dann, wenn in Verträgen manche Dinge anderst geregelt sind als sie im Gesetz drin stehen.
    In dem § steht: "... noch aus einem sonstigen Inhalt des SV..."

    Zwingendes Recht sind Gesetze, die nicht in einem Vertrag verändert werden dürfen.
    Oft kannst du den Unterschied aus dem Wortlaut erfassen. Nachgiebiges Recht sind auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    Hoffentlich hat es dir etwas weitergeholfen.

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