Der Fall Mollath verdeutlicht Reformbedarf des Maßregelrechts

    • Offizieller Beitrag

    DGPPN ruft die Initiative Maßregelreform ins Leben Der Fall Gustl Mollath hat sich in den letzten Monaten stark auf die öffentliche Wahrnehmung der Psychiatrie in Deutschland ausgewirkt. In der Berichterstattung wird die Behandlung psychisch erkrankter Menschen fälschlicherweise mit der „Besserung und Sicherung“ von psychisch kranken, verurteilten Straftätern im Maßregelvollzug gleichgesetzt. Diese Gleichsetzung kann auf psychisch erkrankte Menschen stigmatisierend wirken. Mit der vom Oberlandesgericht Nürnberg angeordneten Wiederaufnahme des Verfahrens besteht nun die Chance, diesen kontrovers diskutieren Fall neu zu beurteilen – ein aus Sicht der DGPPN begrüßenswerter Schritt.

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