- Offizieller Beitrag
Ab August 2013 gilt für Ein- bis Dreijährige ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. „Das ist ein Fortschritt in Richtung Wahlfreiheit“, sagt Kirsten Scheiwe. „Entscheidend ist neben dem Ausbau die Qualität der Kita und Tagespflege.“ Die Professorin für Recht sozialer Dienstleistungen an der Universität Hildesheim blickt gespannt auf die nächsten Monate. Eine internationale Fachkonferenz widmet sich vom 10. bis 12. Oktober der Erklärung von Unterschieden in der historischen Kindergarten- und Vorschulentwicklung in Europa und den USA.