- Offizieller Beitrag
Ab August gilt für Ein- bis Dreijährige ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. „Das ist ein Fortschritt in Richtung Wahlfreiheit“, sagt Kirsten Scheiwe. Die Professorin für Recht sozialer Dienstleistungen an der Universität Hildesheim blickt gespannt auf die nächsten Monate. „Entscheidend ist neben dem Ausbau die Qualität der Kita und Tagespflege.“ Eine internationale Fachkonferenz widmet sich im Oktober 2013 der Erklärung von Unterschieden in der historischen Kindergarten- und Vorschulentwicklung in Europa und den USA.