Hallo,
ich habe ein riesen Problem. Seit ein paar Wochen bin ich in einen neuen Steuerbüro tätig, wo ich auch Buchhaltungen betreue. Ich habe eine Firma bekommen, bei der Abschlagsrechnungen in Größenordnungen nicht als unfertige Leistungen sondern als Umsatz verbucht wurden. Was kann da passieren, wenn das durch eine Prüfung festgestellt wird? Wie soll ich in Zukunft weiter damit umgehen? Danke für Eure Hilfe im Vorraus.
Unfertige Leistungen
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BBW22 -
20. April 2013 um 11:58 -
Erledigt
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