Ziemlich kompliziert und auch etwas verworren.
Also ich nehme mal an, dass das ganze ein Provisionsgeschäft ist.
Das bedeutet dann, dass die Bücher niemals in das Eigentum eurer Agentur übergegangen sind, sondern ihr lediglich als Makler tätig wart. Folglich sollte das ganze dann in etwa so aussehen, falls du es genauer wissen willst, solltest du einen Steuerberater fragen:
Also gut, ein Teil des Geschäftes.
Bankkonto an Provisionserträge 54,78 EUR
(ich hab keine Ahnung ob dabei UST anfällt)
Das wäre dann auch die Rechnung die an den Kunden, für den die Bücher verkauft wurden, gestellt wird.
Die Frage ist natürlich, da die Bücher nie Eigentum waren, sind die verbucht worden? Wenn nein ist mit der Provision ja in meinen Augen alles erledigt wenn nicht wäre der erste Buchungssatz für den Erhalt der Ware
in Kommision genommene Ware an Verbindlichkeiten in Höhe von XX Eur
Der nächste Bestandteil, wäre dann der Eingang von 136,94 EUR auf dem bankkonto und dann die Auszahlung von 82,16 EUR an den Kunden
Bankkonto 136,94
an
Erlöse aus dem Verkauf von in kommision genommenen Waren yy EUR
(je nachdem was xx ist)
und schließlich die Auszahlung über ein Aufwandskonto
Aufwand für Auszahlung des Kunden 82,16
Verbindlichkeiten xx EUR
an
Bankkonto 82,16 EUR
in Kommision genommene Ware xx EUR
Allerdings bin ich persönlich der Ansicht, dass nur die Provisionsrechnung gebucht werden muss. (ist allerdings meine Ansicht)