BAuA-Tagung beleuchtete neue Verordnung zur künstlichen optischen Strahlung

    • Offizieller Beitrag

    Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/25/EG zu künstlicher optischer Strahlung, wie sie von Lasern, Lampen und LED erzeugt wird, war ein Schwerpunkt der „Informationsveranstaltung Optische Strahlung 2010“, zu der die Fachgruppe „Physikalische Faktoren“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund am 1. Juli 2010 eingeladen hatte. Die Verordnung, die der Bundesrat am 9. Juli verabschieden will, soll Beschäftigte vor Schädigungen von Augen und Haut durch künstliche optische Strahlung schützen. Mehr als 80 Teilnehmer waren gekommen, um sich über die Konsequenzen der neuen Verordnung für ihre berufliche Praxis zu informieren.

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