- Offizieller Beitrag
In einer am 5. Mai 2010 veröffentlichten Stellungnahme [1] spricht sich das französische Nationale Ethikkomitee (CCNE) dafür aus, das Verbot der Leihmutterschaft (Bioethikgesetz 1994) auch im Rahmen der im Jahr 2011 anstehenden zweiten Revision des Bioethikgesetzes beizubehalten. Die zurzeit gültige Fassung, die in diesem Punkt anlässlich der ersten Revision des Gesetzes im Jahre 2004 bestätigt worden ist, belegt einen Verstoß gegen das Verbot der Leihmutterschaft mit Strafe.