- Offizieller Beitrag
Der Bundesgerichtshof hat einen seit Jahren zwischen Greenpeace und dem an der Universität Bonn tätigen Stammzellforscher Professor Dr. Oliver Brüstle schwelenden Rechtsstreit um die Patentierbarkeit von Stammzelltechnologien an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterverwiesen. In dem Fall geht es um die Frage, ob Verfahren zur Gewinnung von Nervenzellen aus humanen embryonalen Stammzellen (ES-Zellen) patentiert werden können.