- Offizieller Beitrag
"Der verkaufte Patient": Heißes Eisen auf dem 61. Urologen-Kongress Sie steht noch nicht im Visier der Öffentlichkeit, doch sie ist längst Realität: die sogenannte Kopfprämie oder Zuweiserpauschale. Im Klartext handelt es sich um bezahlte Leistungen nach GOÄ, die das 10 bis 20-Fache dessen ausmachen, was ein Urologe ansonsten pro Quartal für die Behandlung eines Patienten vergütet erhält. Diese Bezahlung erfolgt im Rahmen der Einweisung durch Kliniken an niedergelassene, zuweisende Ärzte. Daraus resultiert eine ethische und juristische Grauzone.