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Außerplanmäßige Abschreibung und spätere Zuschreibung

  • happy_icebear
  • 21. Januar 2009 um 19:53
  • Erledigt
  • happy_icebear
    Anfänger
    Beiträge
    1
    • 21. Januar 2009 um 19:53
    • #1

    Hi, ich habe folgende Aufgabe (aus einer alten Klausur). Ich habe leider keine Musterlösung und bräuchte mal Hilfe bei der Lösung:

    "Ein Einzelunternehmer erwirbt eine Maschine und nimmt sie in 2001 in Betrieb. Die AK betragen 5.000 €, ND wird auf 5 Jahre geschätzt (kein Restwert) und die lineare Abschreibung wird gewählt.
    Zu beginn des Jahres 2003 zeigt sich, dass ein Steurungsproblem nur noch eine eingeschränkte Nutzung erlaubt, sodass der Zeitwert der Maschine am Ende des Jahres 2003 nur noch 800 € beträgt. Ende 2004 kann das Problem überraschend gelöst werden. Welche Wertansätze (Netto-Buchwerte) für die Maschine sind am Ende 2004 handelsrechtlich zulässig?"

    Soweit bin ich gekommen:
    - die jährliche Abschreibungsrate beträgt 1.000 € (5.000 € / 5)

    Jahr 2001:
    BW 1.1. 5.000 €
    ./. planm. Abschreibung 1.000 €
    BW 31.12. 4.000 €

    Jahr 2002:
    BW 1.1. 4.000 €
    ./. planm. Abschreibung 1.000 €
    BW 31.12. 3.000 €

    Jahr 2003:
    BW 1.1. 3.000 €
    ./. planm. Abschreibung 1.000 €
    ./. außerplanm. Abschreibung 1200 € (3.000 € - 1.000 € - 1.200 €)
    BW 31.12. 800 €

    Was muss ich nun in 2004 machen, wieviel muss wieder zugeschrieben werden? Und wie ist die Abschreibung in 2004?

    Es gibt die folgenden Antwortmöglichkeiten:
    A 800 €
    B 400 €
    C 2.000 €
    D 1.000 €
    E 1.200 €

    Die Frage ist ja so gestellt, dass mehrere Antworten richtig sind. Es gibt doch für Einzelunternehmer die Regelung, dass sie den geringeren Wert beibehalten können und nicht wieder zuschreiben müssen, richtig?

    Danke schonmal im Voraus für eure Hilfe.

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