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Anlagevermögen und Abschreibungen

  • MleKroq
  • 22. September 2004 um 13:21
  • Erledigt
  • MleKroq
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    30
    • 22. September 2004 um 13:21
    • #1

    Meines Wissens darfst Du nur den Anschaffungswert (Kaufpreis) in den Anlagenachweis aufnehmen. Von diesem Wert darfst Du dann abschreiben.

    Viele Grüße

    Ingo

    - alle Angaben ohne Gewähr-

  • BAler
    Benutzer
    Beiträge
    155
    • 22. September 2004 um 14:42
    • #2

    Nur deinen Kaufpreis darfst du abschreiben. Denn es ist anzunehmen dass der Verkäufer bereits von seinem ursprünglichen Kaufpreis abgeschrieben hat.

    Anlagevermögen darfst du solange abschreiben wie die übliche Nutzungsdauer für das Anlagevermögen aussagt, es gibt da eine Tabelle für die maximalen bzw. normalen Nutzungsdauern für verschiedene Anlagevermögensgegenstände.

    Wenn diese nicht gesprengt wird, darfst du die restlichen 1000 abschreiben wie du willst, musst nicht dieselbe Abschreibung fortsetzen wie der Vorbesitzer.

    grüsse BAler

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    ...wenn du noch niemals deine Meinung geändert hast, fühle mal deinen Puls,
    denn wahrscheinlich bist du schon tot
    ...

  • BAler
    Benutzer
    Beiträge
    155
    • 23. September 2004 um 12:25
    • #3

    Hi Elch,

    sorry, wollt dich nicht noch weiter verwirren

    Seit dem 01.01.2001 beträgt die Nutzungsdauer eines Firmen-Pkws nach der amtlichen Abschreibungstabelle sechs Jahre. Das entspricht einer linearen Abschreibung von 16,67% pro Jahr. Die amtliche Abschreibungstabelle gilt aber nur für Neuwagen. Für gebrauchte Pkws gibt es keine festen Regeln, nach denen Sie die verbleibende Nutzungsdauer ermitteln können.

    mehr kannst du hier lesen:

    http://www.komma-net.de/gmbh/geschaeftswagen.asp


    grüsse BAler

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    ...

  • DerElch
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    1
    • 23. September 2004 um 16:16
    • #4

    Ich glaub nun seh ich ein bischen klarer.

    Dankeschön!

    Gruß,

    DerElch

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