- Offizieller Beitrag
Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat auf seiner Sitzung am 27. Juni 2008 in Bonn einstimmig eine Empfehlung zur Annahme von neuen Musterprüfungsordnungen für den Fortbildungsbereich verabschiedet. Die Empfehlung gilt sowohl für den Bereich des Berufsbildungsgesetzes (§ 56 in Verbindung mit § 47 BBiG) als auch für den Bereich der Handwerksordnung (§ 42 in Verbindung mit § 38 HwO).