- Offizieller Beitrag
Zu Details von laufenden Bauartprüfungsverfahren, wie z. B. zum CASTOR HAW 28M, kann und darf die BAM erst nach erfolgter abgeschlossener Prüfung Stellung nehmen. In dieser Pressemitteilung erläutert die BAM allgemein ihre Aufgaben in den Zulassungsverfahren. Vor exakt 30 Jahren, im Frühjahr des Jahres 1978, begann die BAM mit der Bauartprüfung des ersten CASTOR-Behälters der Bauart CASTOR Ia. Seitdem werden die Anforderungen an Nachweise und Methoden bei der Bauartprüfung für abgebrannte Brennelemente und hochradioaktive Abfälle stetig dem Stand der Technik angepasst.