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Firmengründung ohne Einlage

  • sz1506
  • 29. März 2008 um 12:30
  • Erledigt
  • sz1506
    Anfänger
    Beiträge
    5
    • 29. März 2008 um 12:30
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich brüte gerade über folgender Aufgabenstellung:

    Welche Geschäftsform sollten zwei Personen gründen, von der einer eine Einlage tätigen will, aber keine Haftung mit dem Privatvermögen möchte und der andere keine Einlage leisten möchte, aber sehr engagiert mitarbeiten möchte.

    Hat da jemand eine Idee? Geht das überhaupt? Bei einer GmbH ist der Haftungsauschluss mit dem Privatvermögen möglich. Bei der OHG können Gesellschafter ohne Einlage aufgenommen werden. Aber beide Voraussetzungen zusammen??? Welche Geschäftsform würde das erfüllen?

    Wäre über einen kurzen Hinweis dankbar.

  • Hey Gast!
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  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 29. März 2008 um 19:34
    • #2

    Wer sagt dass bei einer OHG nur natürliche Personen Gesellschafter sein können.

    Warum also keine GmbH & Co. OHG - oder wenn es mit kleinerem Geld abgehen soll, würde auch eine Ltd. & Co. OHG gehen (für die Abwicklung in GB gibt es ja inzwischen Servicegesellscahften)

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  • granti
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    333
    • 31. März 2008 um 02:48
    • #3

    ...bin kein Jurist, aber:

    Eine GmbH würde so doch auch funktionieren, wenn man eine "extrem geringe Einlage" mit "keine Einlage" gleichsetzt...

    Gerade GmbHG durchstöbert, §5: So wie ich das verstanden habe, muss halt irgendwer das Stammkapital besorgen (das wäre dann Person A) und alle Gesellschafter eine Mindesteinlage von 100 Euro tätigen; also tätigt A eine Einlage von 24.900 Euro und B eine Einlage von 100 Euro.

    Oder hab ich das falsch verstanden?

    Grüße,
    granti

  • bärlin
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    1
    • 26. Mai 2008 um 11:55
    • #4
    Zitat von granti

    ...bin kein Jurist, aber:

    Eine GmbH würde so doch auch funktionieren, wenn man eine "extrem geringe Einlage" mit "keine Einlage" gleichsetzt...

    Gerade GmbHG durchstöbert, §5: So wie ich das verstanden habe, muss halt irgendwer das Stammkapital besorgen (das wäre dann Person A) und alle Gesellschafter eine Mindesteinlage von 100 Euro tätigen; also tätigt A eine Einlage von 24.900 Euro und B eine Einlage von 100 Euro.

    Oder hab ich das falsch verstanden?

    Grüße,
    granti

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    Ich glaub, so funktioniert das nicht ganz. Die Stammeinlagen können zwar verschieden hoch sein,
    aber ein Gesellschafter kann nicht mehrere Stammeinlagen übernehmen.

    Wie wäre es denn mit einer Kommanditgesellschaft (KG)?
    Derjenige, der viel investieren möchte, aber nicht mitarbeiten und auch nicht mit dem Privatvermögen
    haften möchte, übernimmt die Position des Kommanditisten.
    Den Part des Komplementärs übernimmt dann die andere Person, die weniger Kapital einlegen kann
    bzw. möchte und mitarbeiten möchte im Unternehmen.

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