- Offizieller Beitrag
AG der Ständigen Kommission für Organtransplantation der BÄK feilte in Augsburg an Richtlinien.-----Als Mitglied der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer (BÄK) war Prof. Dr. Henning Rosenau - Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales Straf- und Strafprozessrecht, Medizin und Biorecht sowie Mitglied des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht (IBGM) der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg - Anfang März Gastgeber einer Arbeitsgruppe dieser Ständigen Kommission, die sich mit konkreten Fragen des klinischen Alltags im Transplantationskontext auseinandersetzt.