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Insolvenzrecht

  • Burns
  • 23. Dezember 2007 um 15:15
  • Erledigt
  • Burns
    Anfänger
    Beiträge
    2
    • 23. Dezember 2007 um 15:15
    • #1

    Hallo,

    ich habe Probleme mit folgender Aufgabe vielleicht kann mir jemand helfen ...

    P ist Pferdezüchter und Eigentümer eines Gestüts in Niedersachsen. Nachdem er in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist, wird am 01.03.2000 das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet. Der Insolvenzverwalter I nimmt das Gestüt in Besitz.

    Am 15.03.2000 sind die Vorräte an Futter aufgebraucht und I muss bei Futtermittelhändler F neues Futter für 10.000 € bestellen. Wie ist die Kaufpreisforderung des F im Insolvenzverfahren zu behandeln?

    I stellt fest, dass der Hengst Harry bereits am 01.12.1999 von Gläubiger G wegen einer titulierten Forderung gepfändet worden war. Wie ist die Forderung des G im Insolvenzverfahren zu behandeln?


    Zu der ersten Frage hab ich noch keinen richtigen Ansatzpunkt gefunden, muss jetzt F irgendwas beantragen das er sein Geld bekommt oder macht das der Insolvenzverwalter automatisch und nimmt ihn mit auf? Oder hat F irgendwelche sonderrechte, dass er bevorzugt wird?? Also hier stehe ich total auf der Leitung und hab überhaupt keinen Plan. Wenn möglich bitte die § mit angeben.

    Zu der zweiten Fragen, da weis ich auch nicht so genau nach § 88 InsO heißt es ja, wer durch Einzelvollstreckungen im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch ein Pfandrecht erlangt hat, verliert es mit Eröffnung des Verfahrens. Allerdings steht in der Aufgabenstellung nichts über den Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung von daher bin ich jetzt total verwirrt, ob da dieser § überhaupt zutreffend ist und wenn nicht, welcher sonst.

    Würde mich über ein paar Anregungen und Denkanstöße sehr freuen.

    Danke

  • Hey Gast!
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  • manduline78
    Anfänger
    Beiträge
    7
    • 3. März 2008 um 20:35
    • #2

    Hallo,
    sag mal- hast du eine Lösung für die Aufgabe gefunden?
    Ich sitze grad bei meinen Hausaufgaben und komme nicht weiter...
    Irgendwelche Ideen?

    Ich würde ja zu 2. sagen, dass G, weil er ein Pfandrecht seit 3 Monaten besitzt zur abgesonderten Befriedigung seiner Forderung nach § 50 InsO berechtigt ist, seinen Anspruch jedoch außerhalb des Insoverfahrens geltend machen muss.

    Ist das richtig???

    Gruß Mandy

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