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Täuschungsversuch

  • B-Rabbit
  • 26. Oktober 2007 um 16:11
  • B-Rabbit
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    17
    • 26. Oktober 2007 um 16:11
    • #1

    Hi,

    ich fasse mich mal kurz: mir wurde bei einer Prüfung unterestellt, dass ich jemanden habe abschreiben lassen. Das entspricht nicht de Tatsachen.


    Sollte der Prüfungsausschuss mir den Versuch nun tatsächlich nicht anerkennen, was kann ich dann tun?
    Gibt es Anwälte, die auf solche oder ähnliche Themen spezialisiert sind?

    LG

    NO PAIN, NO GAIN

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  • StudentX
    Anfänger
    Beiträge
    20
    • 25. November 2007 um 16:37
    • #2

    Hallo Rabbit,
    ich bin zwar kein Anwalt aber wenn Dir unterstellt wird, dass du es zugelassen hast, das jemand von Dir abschreiben durfte, so ist der, der Dir dies unterstellt hat, in der Beweispflicht ist. Darüber hinaus ist es ein Unterschied, ob du von abgeschrieben hast, oder jemand von Dir abgschrieben hat. Das jemand von Dir abgeschrieben hat, hat keinen Einfluss auf Deine Leistung bzw. Prüfung die du abgelegt hast. Sicherlich gibt es auch Anwälte, die dir in solchen Dingen helfen können, ob das eine normale Rechtsschutzversicherung macht ist fraglich. Man müsste mal nachfragen. Einen Anwalt zu nehmen ohne Rechtsschutz kann natürlich ziemliche teuer werden. Ich glaube aber, das die Prüfung anerkannt wird.

    LG
    StudentX

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