REACH-Info 2 klärt über Besonderheiten im neuen Chemikalienrecht auf

    • Offizieller Beitrag

    Seit etwa einem Jahr arbeitet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als nationale Auskunftsstelle (Helpdesk) für das neue europaweit geltende Chemikalienrecht. Dabei unterstützt sie die Unternehmen bei der Umsetzung der REACH-Verordnung. Wie jede Gesetzesänderung wirft auch die neue Verordnung viele Fragen bei den Betroffenen auf. Antworten geben die Broschüren der Reihe REACH-Info. Jetzt hat die BAuA "REACH-Info 2: Besonderheiten bei Zwischenprodukten und Stoffen in Forschung und Entwicklung" veröffentlicht.

    Weiterlesen...

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.