Study-Board.de
  1. Suche
  2. Startseite
    1. Deals
      1. Social Deals
      2. Amazon Deals
      3. Prime Angebote
  3. Forum
    1. Dashboard
    2. Unerledigte Themen
    3. Datenbanken
    4. Gamification
    5. Umfragen
  4. Tippspiel
    1. Rangliste
    2. Tippgemeinschaften
    3. Tipper-Übersicht
    4. Meine Statistik
    5. Hall of Fame
    6. WM-Wertung
  5. Semantische Suche
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Termine
  • Galerie
  • wcf.search.type.de.flexiblelist.wsc.entry
  • wcf.search.type.com.amp.advancedpoll.search
  • Erweiterte Suche
  1. Study-Board.de
  2. Forum
  3. Fachforen Wirtschaftswissenschaften
  4. Rechnungswesen

Rückstellungen

  • Charlow
  • 19. Oktober 2007 um 13:36
  • Erledigt
  • Charlow
    Anfänger
    Beiträge
    8
    • 19. Oktober 2007 um 13:36
    • #1

    Hallo, bin gerade dabei mich ein wenig mit Rückstellungen zu beschäftigen und würd gern wissen ob ich mit meiner Aussage richtig liege:


    Rückstellungen für Betriebsausflüge dürfen nicht gebildet werden, da dafür keine wirtschaftliche Verpflichtung besteht.


    Gibt es irgendwo im Internet eine Aufstellung von Aufwendungen für die keine Rückstellungen gebildet werden dürfen und für solche bei denen man sich streiten kann, sprich die Rechtslage nicht eindeutig ist?

    Vielen Dank!

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • redman120
    Anfänger
    Beiträge
    7
    • 26. Oktober 2007 um 14:20
    • #2

    Schau mal im HGB nach. Dort steht drin für was Rückstellungen gebildet werden dürfen und wofür nicht.

    aber deine Aussage ist richtig. rückstellungen müssen z.b. für erwartete Prozesskosten oder für Steuernachzahlungen gebildet werden.

    gruß redman

  • Charlow
    Anfänger
    Beiträge
    8
    • 4. November 2007 um 13:08
    • #3

    Danke!
    Ich habe da noch eine andere Frage. Es geht um das Anlagevermögen und die Kontenklasse 05. Ich hätte gerne gewusst, was denn zum Beispiel unter Konto
    055 Andere Bauten
    zu verstehen ist. Kann mir da jemand weiterhelfen? Welche "Bauten" werden den darauf gebucht? Vielen Dank schonmal!

  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 4. November 2007 um 15:13
    • #4

    Welcher der Unzähligen Kontenpläne ist denn das?

    IKR/ GKR
    irgend ein SKR?

    eigentlich auch egal. Andre Bauten ist das Sontiges Konto, da kommt dann dementsprechend alles drauf wofür du kein separates Konto hast.

    Hast du kein Konto für Betriebswohnheime, dann buch sie da drauf, hast du keines für das Trafohäuschen, dann buch es da drauf.

    Kiva.org — Loans that change lives
    Make a small loan, make a big difference — Check out Kiva to learn how!

  1. Tutor Lv. 5 10.544 XP
  2. admin Lv. 2 150 XP
  3. cklawitter Lv. 1 30 XP
  4. 4
    sieger81 Lv. 1 10 XP
  5. 5
    Phillip Klenner Lv. 1 5 XP
  6. 6
    Hermann Eisele Lv. 1 5 XP
  7. 7
    Wilhelm28 Lv. 1 2 XP
Vollständige Bestenliste

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Dealfuchs.info
  2. Impressum
    1. Datenschutzerklärung
    2. Verhaltenskodex
      1. Learn to Post
  3. Mediadaten
  4. Study-Talk.de - Rabatte nicht nur für Studenten
  5. Kontakt
Community-Software: WoltLab Suite™