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3 Verträge - Anrecht auf Festanstellung !?!

  • andih
  • 17. Oktober 2007 um 20:34
  • Erledigt
  • andih
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    16
    • 17. Oktober 2007 um 20:34
    • #1

    Hallo!

    Ich bin gerade im Praktikum und am überlegen gleich noch eine Diplomarbeit dranzuhängen! Ich mache ca. 2 Monate länger als die Fh vorschreibt, von daher bin ich im Moment Pflichtpraktikant, werde dann aber noch als freiwilliger Praktikant eingestuft (--> 2 Verträge). Ich möchte evtl. noch eine Diplomarbeit im gleich Unternehmen dranhängen, das wäre dann wieder ein Vertrag. Nun tun sich einige Fragen auf:

    1. Ist es wirklich so, dass man ab dem 3. Vertrag ein Recht auf eine Festanstellung hat?

    2. Zählt der Vertrag fürs Pflicht- und fürs freiwillige Praktikum also 1 oder als 2 Verträge?

    Wär cool wenn hier jemand ne Info hätte!

    Viele Grüsse

    Andi

  • Hey Gast!
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  • Jörn
    Benutzer
    Beiträge
    102
    • 20. Oktober 2007 um 14:42
    • #2

    1. ja
    2. weiss ich nicht

    Wenn die dich aber nicht fest wollen, dann lassen sie zwischen den Veträgen ein paar Tage Pause und du fängst wieder bei 0 an. Ist bei uns in der Firma gängige Praxis bei den Werkstudenten.

  • andih
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    16
    • 20. Oktober 2007 um 15:06
    • #3

    hmm, heißt das, dass bloß weil ein paar tage dazwischen sind dann gleich alles wieder von 0 anfängt? das würde ja auch kein sinn machen, oder?

  • Jörn
    Benutzer
    Beiträge
    102
    • 20. Oktober 2007 um 15:10
    • #4

    Na ja, bei uns wird es jedenfalls so praktiziert. Da gibts auch welche die schon 7-8 Verträge hatten und haben danach trotzdem keinen unbefristeten Vertrag bekommen.

  1. admin Lv. 1 60 XP
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