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Gewinnbeschränkung in GmbH & Co. KG?

  • fg-li
  • 14. Juli 2004 um 17:42
  • Erledigt
  • fg-li
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    4
    • 14. Juli 2004 um 17:42
    • #1

    Hallo,
    hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen:
    Ist es möglich, bei Neueintritt eines Kommanditisten in die KG der GmbH & Co. KG eine Höchstgrenze für dessen Gewinnbeteiligung vertraglich (z.B. im Gesellschaftervertrag) festzusetzen?
    Habe bereits im Gesetz nachgeschaut, bin dort jedoch nicht fündig geworden!

    Gruß, FG

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  • koopi
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    114
    • 14. Juli 2004 um 19:19
    • #2

    Nur zur Anmerkung: Kommanditisten gibt es bei der GmbH nicht.

    M.E. nach gibt es bei der GmbH bei der Gewinnverteilung eine Vertragsfreiheit. Allerdings sollte dies nicht zu eine Überbenachteiligung des neuen Gesellschafters führen. Wenn der neue Gesellschafter aber z.B. nicht in die Geschäftsführung eingebunden ist, oder sonst weniger Pflichten auferlegt bekommt als die anderen Gesellschafter sollte eine Beschränkung in gewissem Rahmen möglich sein.

    Viele Grüße

    Jens
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  • fg-li
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    4
    • 15. Juli 2004 um 09:36
    • #3
    Zitat

    Original von koopi
    Nur zur Anmerkung: Kommanditisten gibt es bei der GmbH nicht.


    Ja, klar... mein Fehler!
    meinte natürlich die GmbH & Co. KG!
    Trotzdem schonmal danke für deine Hilfe....

  • Wastel
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    467
    • 16. Juli 2004 um 14:18
    • #4

    Die Gewinn- und Verlustbeteiligung richtet sich nach §168 HGB, es gelten jedoch im überwiegenden Maße vertragliche Vereinbarungen.

    Daher ist es m.e. möglich ihn auszuschließen

    LG wastel

    "Das Alter ist nämlich eine unheilbare Krankheit" Seneca

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