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GuV-Rechnung

  • Tucis
  • 4. Juni 2007 um 19:03
  • Erledigt
  • Tucis
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    18
    • 4. Juni 2007 um 19:03
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich habe eine GuV-Rechnung (nach Gesamtkostenverfahren) erstellt, bin mir aber überhaupt nicht sicher, ob ich das richtig gemacht habe. Deshalb bitte ich um Eure Hilfe, dies zu prüfen und ggf. zu korrigieren. :)

    Aufgabe und meine Lösung sind im Anhang.

    Vielen lieben Dank schon im Voraus. :)

    LG,
    Tucis

    Dateien

    Erstellung einer GuV-Rechnung.zip 6,18 kB – 101 Downloads Meine Lösung.zip 4,77 kB – 84 Downloads
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  • silvio.heigwer
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    52
    • 4. Juni 2007 um 21:52
    • #2

    Hallo Tucis,

    ich hab gerade mal drüber geschaut und bis auf eine kleine Abweichung bei den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" -meiner Minung - nichts falsches gesehn. ... Du hast aber scheinbar nichts vertauscht, sondern es hat sich vermutlich nur ein Rechen- bzw Schreibfehler eingeschlichen.

    Ich hab Dir's mal als Anhang beigefügt.

    Grüße
    Silvio

    Dateien

    Sachverhalte.pdf 13,9 kB – 69 Downloads GuV.pdf 11,88 kB – 80 Downloads

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  • Tucis
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    18
    • 4. Juni 2007 um 23:16
    • #3

    Zum Anfang, vielen Dank, dass Du die Zeit genommen hast, um meine Lösung zu kontrollieren und zu korrigieren. :thumbsupsmileyanim:

    Aber bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen habe ich es so verstanden, dass diese 69.600 EUR schon die 60 % sind und nicht, dass man 60 % von den 69.600 EUR (das wären dann 41.760 EUR) nehmen muss!? :confused:

    LG,
    Tucis

  • silvio.heigwer
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    52
    • 5. Juni 2007 um 06:29
    • #4

    Hallo Tucis,

    Deine Antwort hat bewirkt, dass ich nochmal über einen kleinen Fehler gestolpert bin! :rolleyes: ... Und zwar ist die Aufgabe ja:

    Einem Großkunden wurden im Rahmen eines freiwilligen Vergleichs 60 % unserer Forderungen in Höhe von 69.600,- (brutto) erlassen.

    Ich verstehe das so, dass gegenüber dem Kunden eine Forderung in Höhe von 69600,00 € aber brutto besteht. ... Der Zahl nach zu urteilen, wurde hier noch mit 16% USt gerechnet. ... das heißt, Du müßtest den Nettobetrag ausrechnen; davon 60% abschreiben UND eine Umsatzsteuerkorrektur vornehmen.

    Das sieht dann so aus:

    Da die Ust. nur ein durchlaufender Posten ist, und deshalb nicht in der GuV erscheint, muss deren Korrektur für die Aufgabenstellung auch nicht weiter berücksichtigt werden. Damit müßtest Du dann folgende Positionen haben:


    Sorry nochmal für den Fehler, der sich eingeschlichen hatte!

    Grüße
    Silvio

    PS: Leider ist mir gestern mittendrin mein Computer abgestürzt, so dass ich die Excel-Tabellen nicht gespeichert hatte. Deshalb kann ich Dir die Gesamtübersicht auf die Schnelle nicht nochmal reinsetzen. Ich hoffe, es geht trotzdem.
    PS:PS: Bin leider die nächsten Tage nicht da, kann Dir also weitere Fragen vorerst nicht beantworten. Hoffe aber, dass Du notfalls Hilfstellung von anderen Usern bekommst! ;)

    All diejenigen,die gerade den Kopf voll haben und nicht weiter kommen und all jene, denen gerade langweilig ist, klicken einfach mal hier!

  • Tucis
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    18
    • 5. Juni 2007 um 09:42
    • #5

    Vielen, vielen Dank für Deine Hilfe!!! Ich weiß es wirklich zu schätzen! :dankedankedanke:

    Das mit dem brutto ist mir aufgefallen, nur ich dachte, dass wir 10 % USt. (wie am Anfang des Studiums) nehmen sollen. Und da die Zahl so komisch war, hab ich mich an die Idee festgeklammert, dass diese 69.600,- EUR die 60 % sind und mich nicht mehr damit befasst... :thumpsdown:

    Un noch ein mal: DAAAAAAANNNNNNNNNKKKKKKKKKKKKEEEEEEEEEEEEEEEE! :)

    Ich wünsche Dir einen schönen Tag und auch die Tage, die Du weg sein wirst (hoffentlich im Urlaub! :party: )!

  • logimax
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    1
    • 25. Juni 2007 um 00:03
    • #6

    cool jungs danke

  • reussite
    Anfänger
    Beiträge
    1
    • 22. Juli 2008 um 21:28
    • #7

    Hallo Tucis,
    kannst du bitte mir helfen, ich verstehe nicht die Aufgabe 1 ILS Studienheft BuFü11:confused:
    danke:)

    Zitat von Tucis

    Hallo zusammen,

    ich habe eine GuV-Rechnung (nach Gesamtkostenverfahren) erstellt, bin mir aber überhaupt nicht sicher, ob ich das richtig gemacht habe. Deshalb bitte ich um Eure Hilfe, dies zu prüfen und ggf. zu korrigieren. :)

    Aufgabe und meine Lösung sind im Anhang.

    Vielen lieben Dank schon im Voraus. :)

    LG,
    Tucis

    Alles anzeigen
  • biker4000
    Anfänger
    Beiträge
    2
    • 20. Oktober 2008 um 21:45
    • #8

    Hallo zusammen,

    also meiner Meinung nach, muss man andere aktivierte Eigenleistungen als Ertrag und nicht als Aufwand buchen. Den dieses Konto dient ja dazu, dass Eigenleistungen nicht als Gewinnschmälerungen geltend gemacht werden können.

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