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Verluste

  • JanFr
  • 15. Januar 2007 um 13:03
  • Erledigt
  • JanFr
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    20
    • 15. Januar 2007 um 13:03
    • #1

    Hi,

    ich habe ein Problem und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Ist es denkbar, dass ein Steuerpflichtiger negative Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt?
    Mein Konstrukt:

    § 19 Abs. 1 S.1 Nr. 1 EstG:

    Job A: Einnahmen: 2.000
    tatsächliche Werbungskosten: 3.000

    Job B: Einnahmen: 1.000
    tatsächliche Werbungskosten: 800

    Summe der Werbungskosten: 3.800

    § 9 a S. 1 Nr. 1 Bst. a EstG:

    max {3.800; 920}= 3.800

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: Job A: - 1.000
    Job B: + 200
    -------------------
    = - 800
    Meine Annahmen: Job A ist zwar verlustbringend, wird aber durchgeführt (z.B. Praktikum). Ebenfalls sei der Job A als steuerbar einzuordnen (also kein Verstoß gegen das objektive Kriterium der Liebhaberei). Die sonstigen Einkünfte aus anderen Tätigkeiten reichen aus, um den Grundfreibetrag zu überschreiten.

    Mein Problem: § 9 a S. 2 EstG besagt, dass die Werbungskostenpauschale nur bis zur Höhe der Summe derEinnahmen (hier: 3.000) abzugsfähig sind, d.h. die Einkünfte aus nsA könnten max. null betragen. Gilt diese Begrenzung auch für die tatsächlich nachgewiesenen höheren Werbungskosten (WK > 920) ? Habe schon in den Richtlinien geschaut, bin aber auch dort nicht fündig geworden. Desweiteren gehe ich davon aus, dass die - 800 in den vertikalen Verlustausgleich und ggf. in den Verlustabzug einbezogen werden können. Stimmt dies so?

    Danke im voraus,

    Jan

  • Hey Gast!
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  • JayC
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    259
    • 18. Januar 2007 um 06:49
    • #2

    Hi,

    was die neg. Eink. aus § 19 angeht, jepp es ist möglich....kommt in der Praxis auch ab und zu vor.

    WK-Pauschbetrag: dieser kann nicht zu negativen Einkünften führen. Also nur die tatsächlich nachgewiesenen WK.

    Bsp:
    Einnahmen: 600 EUR
    WK-PB: 600 EUR
    = Einkünfte § 19: 0 EUR

    weise ich aber 650 EUR tatsächlich nach sieht es wie folgt aus:

    Einnahmen: 600 EUR
    WK: 650
    = Einkünfte § 19: -50 EUR

    Die neg. Einkünfte werden nach dem gewohnten Schema mit anderen Einkünften verrechnet (zuerst horizontal, dann vertikal).

    JC

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