eine Frage:
Kann man den verhandelten Netzzugang mit festgelegten Durchleitungsgebühren im Strommarkt als einen Kontrahierungszwang bezeichnen? Ich denke eigentlich schon, brauch das aber für eine Arbeit und hab bisher einfach noch keinen Beleg dafür gefunden und ohne den kann ich das ja net einfach behaupten...
Wenn jemand Bescheid weis oder noch besser eine Quelle dafür hat wäre das super.
Kontrahierungszwang im Strommarkt?
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cokegal -
18. Oktober 2006 um 15:31 -
Erledigt
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