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Bilanzpolitik mit Prozesskostenrechnung

  • Mario2511
  • 10. August 2006 um 08:38
  • Erledigt
  • Mario2511
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    6
    • 10. August 2006 um 08:38
    • #1

    Hallo an alle! :rolleyes:

    Vielleicht hat von euch zu folgendem Thema eine Idee. Es geht um den Zusammenhang der Prozesskostenrechnung und der Bilanzpolitik.

    Also, hat jemand eine Idee, wie man mit der Prozesskostenrechnung Bilanzpolitik betreiben kann.

    Meine erster Gedankengang war:
    Mit der Prozesskostenrechnung werden aus Gemeinkosten Einzelkosten gemacht.
    Nach HGB kann (!!!) man diese mit in die Bewertung von auf Lager gelegter Ware miteinrechnen, aber man kann es auch sein lassen ->Bilanzpolitik!

    Hat jemand noch mehr Ideen?
    Ich wäre sehr dankbak!

    Danke und Grüße
    Mario

  • Hey Gast!
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  • thorag
    Benutzer
    Beiträge
    38
    • 10. August 2006 um 17:47
    • #2

    Es hört sich in deinem Posting bei dir so an als ob man Einzelkosten in die Herstellungskosten miteinbeziehen dürfte. Aber Einzelkosten sind natürlich Pflicht, für Gemeinkosten besteht ein Wahlrecht.

    Die Prozesskostenrechnung dürfte hier also die Binlanzpolitik nicht ermöglichen, sondern gebenenfalls einschränken...

  • Mario2511
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    6
    • 11. August 2006 um 08:06
    • #3

    Ja, die Einzelkosten müssen in jedem Fall zugerechnet werden. Bei den Gemeinkosten hat man Wahlrecht. Und, was macht man mit der Prozesskostenrechnung:
    GK->EK und woraus in EK mache kann ich doch dann manipulieren - sprich Bilanzpolitik.

    Sehr ihr das nicht so? Sagt bitte was, wenn ich das falsch verstanden habe.
    Danke!

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