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Bilanzierungshilfe.

  • karlosik
  • 29. April 2004 um 21:49
  • Erledigt
  • karlosik
    Benutzer
    Beiträge
    58
    • 29. April 2004 um 21:49
    • #1

    Hi! was versteht man unter "Bilanzierungshilfe"? und warum der Gesetzgeber dieses Wahlrecht den bilanzierenden Unternehmen einräumt?

    Karlosik

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 29. April 2004 um 23:07
    • #2

    Aufwendungen zur Ingangsetzung des Betriebes (Personalwerbung, Notargebühren) dürfen als Bilanzierungshilfe auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen werden. Wenn durch die Bilanzierungshilfe ein Gewinn im Jahresabschluß ausgewiesen wird, kann der Gewinn nicht sofort ausgeschüttet werden, sondern ist zunächst gegen die Bilanzierungshilfe gegenzurechnen. In Verbindung mit §282 gilt: die Abschreibung der Bilanzierungshilfe hat mit mindestens 25% zu erfolgen, so dass damit auch die Dauer der Bilanzierungshilfe auf 4 Jahre beschränkt ist. Insgesamt erleichtert es einfach den Start des Unternehmens.

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


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