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Abschreibung von Einrichtung

  • fabian
  • 11. Mai 2006 um 19:21
  • Erledigt
  • fabian
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    6
    • 11. Mai 2006 um 19:21
    • #1

    hi,

    ich schreibe zzt für mein studium einen businessplan. ich bin jetzt gerade dabei die abschreibungen zu kalkulieren und frage mich gerade, wie ich meine einrichtung für büros, aufenthaltsräume, warteräume etc abschreibe.
    es handelt sich zwar idr um geringwerte güter, sodass ich sie im ersten jahr voll abschreiben könnte. aber dies möchte ich nicht, da ich im ersten jahr sowieso schon verlust erwirtschafte und diesen nicht noch erhöhen will.
    kann ich mir dafür selber überlegen, wie lange ich diese dinge abschreiben möchte, oder wie geht das?

    desweiteren frage ich mich, ob ich diese gesamten gegenstände zu einem punkt zusammenfassen kann und den dann komplett abschreiben kann? bsp:
    einrichtung (tische stühle schränke) wert=5.000EUR nutzungszeit 5 jahre

    danke für eure hilfe!

    bye

  • fabian
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    6
    • 12. Mai 2006 um 14:33
    • #2

    hat denn niemand hier ahnung davon?

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 12. Mai 2006 um 16:53
    • #3

    Also du behandelst jedes GWG als ein eigenständiges Wirtschaftsgut. Da wird nichts zusammengefasst und nichts auf GWG gebucht.

    Am Jahresende kannst du dich dann hin zur Vollabschreibung entscheiden, diese willst du nicht machen, in diesem Fall würdest du dann alle GWG's die noch als reines AV gebucht sind auf GWG buchen und voll abschreiben. Dies ist aber nicht der Fall, also würde ich an deiner Stelle auch nicht auf GWG buchen! Als andere Alternative bleibt dir dann einfach die Abschreibung nach normaler Nutzungsdauer (oder war es doch die 25% Regel, evtl. noch einmal danach googeln).

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


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