Study-Board.de
  1. Suche
  2. Startseite
    1. Deals
      1. Social Deals
      2. Amazon Deals
      3. Prime Angebote
    2. Datenbanken
      1. Rezeptbuch
  3. Forum
    1. Dashboard
    2. Unerledigte Themen
    3. Gamification
  4. Tippspiel
    1. Rangliste
    2. Tippgemeinschaften
    3. Tipper-Übersicht
    4. Meine Statistik
    5. Hall of Fame
    6. WM-Wertung
  5. Formel 1
    1. Rennen
    2. Fahrer
    3. Teams
  6. Umfragen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • wcf.search.type.de.flexiblelist.wsc.entry
  • Termine
  • Galerie
  • wcf.search.type.com.amp.advancedpoll.search
  • Erweiterte Suche
  1. Study-Board.de
  2. Forum
  3. Fachforen Wirtschaftswissenschaften
  4. Rechtswissenschaften

Mangelhafte Lieferung wird erst nach 3 Wochen geprüft und gerügt.

  • franzi0511
  • 18. April 2006 um 15:06
  • Erledigt
  • franzi0511
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    22
    • 18. April 2006 um 15:06
    • #1

    Hallo.
    Ich bräuchte mal bei folgendem Fall hilfe:

    Der Verkäufer liefer dem Käufer falsche Fenster. Der Käufer untersucht und rügt erst nach drei Wochen.
    Er verlangt Nachlieferung neuer Fenster innerhalbt einer Woche.

    Ich bin der Meinung das der Käufer bei Lieferung die Ware sofort auf Mängel untersuchen muss und diese dann auch gleich rügen muss.
    Somit würde dann der Anspruch auf z.B. Nacherfüllung entfallen.

    Is der Ansatz soweit erstmal richtig oder bin ich auf dem falschen Weg?

    Hat event. jemand n § aus dem BGB wodurch die Aussage begründet werden kann. Finde leider kein entsprechenden §.

    Danke für eure Hilfe.

    LG franzi

  • 1111mausi
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    21
    • 18. April 2006 um 15:41
    • #2

    Hi,
    Nach §433 BGB (Vertragliche Hauptpflichten) sind beide Parteien eine Vertragspflicht eingegangen. Der Verkäufer hat die Ware termingerecht geliefert.
    Die Ware hätte sofort kontrolliert werden müssen. Nach §377 HGB gilt die mangelhafte Ware bei ausbleibender (unverzüglichen) Mängelrüge als genehmigt.
    Das heisst, die Erfüllung (Vertragspflicht) seitens des Verkäufers aus dem Vertrag ist vollzogen worden und es besteht kein Recht auf Nacherfüllung.
    mfg Petra

  1. admin Lv. 1 95 XP
  2. Jens Lv. 1 22 XP
  3. Dieter Lv. 1 20 XP
Vollständige Bestenliste
  1. Dealfuchs.info
  2. Impressum
    1. Datenschutzerklärung
    2. Verhaltenskodex
      1. Learn to Post
  3. Mediadaten
  4. Study-Talk.de - Rabatte nicht nur für Studenten
  5. Kontakt
Community-Software: WoltLab Suite™