Rücksichtnahmepflicht ?

  • Herr P. muss wegen seiner Herzkrankheit zu einer Kontrolluntersuchung bei seinem Hausarzt. Dieser vergibt außerhalb der betrieblichen Arbeitszeit keine Termine, lässt Herrn P. aber die Wahl zwischen dem Montagmorgen und dem Freitagnachmittag. Nach Rücksprache mit der Personalleitung ergibt sich, dass am Montagmorgen eine Vertretung für Herrn P. nicht zu bekommen ist. Am Freitag wäre zwar eine Vertretung möglich, an diesem Tag aber wollte Herr P. eigentlich ein Gespräch mit der Geschäftsleitung über eine Gehaltserhöhung führen. An welchem Tag wird Herr P. den Termin wahrnehmen? Begründen Sie Ihre Entscheidung.

    Also ich würde dazu sagen:
    Da am Montag keine Vertretung da ist, kann der AN erst am Freitag den Arzttermin wahr nehmen. Der Termin mit der Geschäftsleitung wird dann verschoben.
    Dass würde ich mit der Treuepflicht begründen, da er eine allgemeine Rücksichtnahmepflicht hat, und die Interessen des AG zu wahren.
    [Wenn er am Montag gehen würde, wäre ja keine Vertretung für ihn da]

    Was meint ihr?

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