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Autokauf und Gewährleistung bei Unternehmern untereinander???

  • hakes1701d
  • 26. November 2005 um 16:19
  • Erledigt
  • hakes1701d
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    15
    • 26. November 2005 um 16:19
    • #1

    Hallo

    Für eine Fall Bearbeitung in Recht bin ich auf der Sucher nach einer Begründung für Gewährleistung. Wie lange bekommt ein Unternehmer der einen Wagen kauft Gewährleistung???

    In Muster AGBs der IHK habe ich ein Jahr gefunden?? Aber worin begründet sich das??

    Beim Gebrauchtwagen gibts keine nach § 377 HGB

    Vielleicht weiss auch jemand wann das Serviceheft bei EU Importen und Gebrauchtwagen vorliegen muss??

  • sunny_girl
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    10
    • 29. November 2005 um 19:32
    • #2

    So, weiß nicht, ob ich Dir weiterhelfen kann, aber ich versuchs mal.

    Weiß allerdings nicht, woher Du kommst, ich red vom österreichischen Recht!

    Gewährleistung kann zwischen zwei Unternehmern vertraglich ausgeschlossen werden. (zwischen Unternemer und Privatem bzw. zw. zwei Privaten jedoch nicht!)

    Dauer der Gewährleistung: bei unbeweglichen Sachen 3 Jahre und bei beweglichen Sachen 2 Jahre. ABER: Bei der Veräußerung gebrauchter beweglicher Sachen kann die zweijährige Verjährungsfrist auf bis zu 1 Jahr verkürzt werden, also da muss dann mind. 1 Jahr Gewährleistungsfrist sein.

    ABER: Die Gewährleistung beim zweiseitigen Handelskauf (also zwischen zwei Unternehmern) gilt nur dann, wenn eine Mängelrüge erfolgt ist. Dh der Käufer muss das Auto gleich überprüfen (also Probefahrt machen, schaun, ob alle Lichter funktionieren etc.) und wenn es Mängel gibt dies UNVERZÜGLICH dem Verkäufer mitteilen. Sonst verfällt der Gewährleistungsanspruch.

    So, das wars. Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

    Lg sunny_girl

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