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Tarifvertrag

  • hayfu
  • 29. November 2005 um 14:06
  • Erledigt
  • hayfu
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    314
    • 29. November 2005 um 14:06
    • #1

    Hast du da schon was rausgefunden?

  • Wodka
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    9
    • 3. Dezember 2005 um 23:15
    • #2

    1. Der Mensch hat Anspruch auf seinen höheren Lohn, der Arbeitgeber verrechnet den Lohn, den er bis jetzt mehr gezahlt hat mit der Lohnerhöhung, das heißt der Abstand von Tariflohn und tatsächlichem gezahlten Lohn verkürzt sich.

    2. Ist etwas komisch formuliert, sicher ist aber es handelt sich um eine soggenannte Anrechnungsklausel. Anrechnungsklausel verstoßen gegen das Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3, ein Tarifvertrag darf keine Höchstlöhne festsetzen. So jedenfalls die Rechtsprechung des BAG und die wohl herrschende Meinung, den Gewerkschaften gefällt dies natürlich nicht.

    3. Tarifverträge sind an das Grundgesetz gebunden, wie man das im Einzelnen dogmatisch herleitet ist umstritten, soll hier auch nicht interessieren.
    Einschlägig ist hier Art. 3 I GG und Art. 9 III GG. Dazu muss man sagen es ist grdsl. unzulässig Gewerkschaftsmitglieder besser zu behandeln, in dem man ihnen mehr Gehalt zahlt, aber Gewerkschaftsmitglieder müssen für ihre Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft Beiträge zahlen, das sind zwischen 1 und 5 % der Bezüge, also viel Geld, fressen nun die Gewerkschaftsbeiträge die Besserstellung aus dem Tarifvertrag auf, dann liegt kein Verstoß gegen das Grundgesetz vor.

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