Study-Board.de
  1. Suche
  2. Startseite
    1. Deals
      1. Social Deals
      2. Amazon Deals
      3. Prime Angebote
    2. Datenbanken
      1. Rezeptbuch
  3. Forum
    1. Dashboard
    2. Unerledigte Themen
    3. Gamification
  4. Tippspiel
    1. Rangliste
    2. Tippgemeinschaften
    3. Tipper-Übersicht
    4. Meine Statistik
    5. Hall of Fame
    6. WM-Wertung
  5. Formel 1
    1. Rennen
    2. Fahrer
    3. Teams
  6. Umfragen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • wcf.search.type.de.flexiblelist.wsc.entry
  • Termine
  • Galerie
  • wcf.search.type.com.amp.advancedpoll.search
  • Erweiterte Suche
  1. Study-Board.de
  2. Forum
  3. Fachforen Wirtschaftswissenschaften
  4. Rechnungswesen

Wertpapiere + Bewertung der Einlage

  • mohei
  • 3. Oktober 2005 um 07:43
  • Erledigt
  • mohei
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    7
    • 3. Oktober 2005 um 07:43
    • #1

    Hallo zusammen,

    hier habe ich noch eine Aufgabe, bei der ich mir ziemlich unsicher bin. Bitte um Eure Meinung dazu.

    Aufgabe:
    Ein Unternehmer führt seinem Unternehmen am 01.01. aus seinem Privatvermögen Wertpapiere zu, die er vor 3,5 Jahren zu 5.000 € angeschafft hat Der Kurswert der Wertpapiere im Zeitpunkt der Einlage betrug 6.000 €.

    Bitte begründen Sie, wie die Einlage zu bewerten ist, unter Angabe der gesetzlichen Bestimmungen!

    Mein Lösungsansatz: Die Einlage würde ich mit 6.000 € bewerten, da sie dann erst im Unternehmen ist, d.h. das sind die Anschaffungskosten.
    Angabe der gesetzlichen Bestimmungen: $ 253 Abs. 3 HGB

    Kann das hinkommen oder liege ich da ganz falsch? :(

    Grüßle mohei

  • lipeg1
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    7
    • 3. Oktober 2005 um 12:38
    • #2

    Hallo...

    mein Lösungsvorschlag

    Der Kurswert der Wertpapiere im Zeitpunkt der Einlage betrug 6.000 €. Demzufolge ist die Einlage mit 6.000 € anzusetzen, da (laut § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz1 EStG) die Anschaffung nicht innerhalb der letzten 3 Jahre, sondern vor 3 ½ Jahren waren.

    LG

  • D-Pole
    Benutzer
    Beiträge
    35
    • 4. Oktober 2005 um 13:08
    • #3

    Stimmt genau, die Fundstelle ist § 6 (1) Nr. 5 EStG. § 253 HGB trifft lediglich eine Aussage über die Bewertung selbst, nicht über die Wahl der Bewertungsmethode im Fall der Einlage.

  1. admin Lv. 1 95 XP
  2. Jens Lv. 1 22 XP
  3. Dieter Lv. 1 20 XP
Vollständige Bestenliste
  1. Dealfuchs.info
  2. Impressum
    1. Datenschutzerklärung
    2. Verhaltenskodex
      1. Learn to Post
  3. Mediadaten
  4. Study-Talk.de - Rabatte nicht nur für Studenten
  5. Kontakt
Community-Software: WoltLab Suite™