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Übernahme von Operationskosten

  • Brigitte
  • 29. September 2005 um 11:02
  • Erledigt
  • Brigitte
    Benutzer
    Beiträge
    59
    • 29. September 2005 um 11:02
    • #1

    Hallo,

    habe hier mal eine Frage, vielleicht kann mir ja einer von euch helfen?

    Wenn man vom Unfall eine Narben zurück behält und will dies entfernen lassen. Muss der andere die Operationskosten übernehmen?"

    Vorgeschichte ist:
    Ein Mountainbikefahrer und ein Autofahrer haben einen Unfall. Der Autofahrer hat den Mountainbikefahrer angefahren, da dieser keine keine Bleuchtung am Fahrrad hat. Der Mointainbikefahrer ist verletzt und will den ganzen Schaden ersetzt bekommen.

    Ergebnis von dieser Sache ist:
    Der Mointainbikefahrer hat ein ein Mitverschulden des Unfalls bekommen.

    Was würdest ihr denn dazu sagen.

    Lieben Gruß

    Brigitte

  • Hey Gast!
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    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • footy007
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    16
    • 22. Oktober 2005 um 13:40
    • #2

    das Mitverschulden ist wohl berechtigt, deshalb wird er auch nicht alle Kosten ersetzt bekommen. Ob er die Kosten für die Entfernung der Narben anteilig ersetzt bekommt, hängt davon ab, wo die Narben sind. Bei einer dauernden Entstellung, zum Beispiel im Gesicht, sind die Chancen wohl größer einen Zuschuss von Unfallgegner bekommen zu können. Alles wird er sowieso nicht bekommen, wegen des Mitverschuldens, da wird dann eine Quote festgesetzt.So viel Prozent wie der andere Mitverschulden trägt, soviel Prozent Arztkosten bekommt er ersetzt.
    Wenn die Narben nicht so groß und im Alltag nicht zu sehen sind, also unter der Kleidung, wird er wohl keine Kosten erstattet bekommen.

    Nimm jeden Tag als ein Leben für sich.

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