Hallöchen,
komme bei dieser Frage nicht recht weiter.
Kann ein Mehrheitsaktionär den Vorstand, d.h. "seine AG" veranlassen, eine für die Aktiengesellschaft wichtige Niederlassung (mit ca. 28% Umsatz-Anteil) aus der Zuständigkeit des Unternehmens auszugliedern und auf eine Tochtergesellschaft zu übertragen, an der auch Dritte beiteiligt sind?
Die betroffenen Aktionäre können eine ausserordentliche Hauptversammlung nach §122 Abs.1 AktG einberufen.
Da er die Aktienmehrheit besitzt, hat er auch das alleinige Mitspracherecht.
Hat der Beschluss des Vorstandes gültigkeit?
Kann mir bitte jemand helfen? Irgendwie bekomme ich da nichts hin.
Gruß
Sonja