Beweispflicht irrtumlicher Zahlung - Namensverwechslung

  • Hallo,

    ich sitze hier über einer Aufgabe, die mir eingentlich so simpel erscheint, aber mich doch verzweifeln lässt.

    Folgender Fall:

    Herr Mayer bestellt Ware bei einem Versandhaus. Kurz darauf erhält er eine an ihn gerichtete Rechnung über € 180 (Ware hat er noch nicht). Ohne Nachdenken überweist er den Betrag, da er vermutet, dass er Vorkasse leisten muss. Kurze Zeit später erhält er eine 2. Rechnung - die richtige! - welche niedriger ist. Ebenso erhält er die korrekte Ware. Er erkennt aber, dass beim Versandhaus eine Verwechlung der Daten gegeben haben muss. Selbstverständlich fordert er nun den überzahlten Betrag vom Versandhaus zurück. Das Versandhaus stellt sich jedoch auf den Standpunkt, dass er erst einmal das Verschulden vom Versandhaus beweisen müsste! Stimmt das?

    Meines Erachtens nicht - der abgeschlossene Vertrag beinhaltet eine Warenleistung vom Versandhaus und eine bestimmte Zahlleistung von Herrn Mayer. Sowohl Lieferung als auch Zahlung sind erfüllt = Pflichterfüllung.

    Wenn das Versandhaus das Geld behalten würde, wäre das für mich eine ungerechtferigte Bereicherung gem. BGB.

    Wie sieht aber die Beweispflicht aus? Hierzu habe ich leider nichts gefunden. Wer hat den Fall schon mal gehabt oder vielleicht leider selbst durchgemacht? Bitte um Hilfe.

    Dank an alle, die das Lesen (auch wenn Sie vielleicht nicht weiterhelfen können).

    Gruss
    Palmus

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