E-Zigaretten-Tanks dürfen nur mit Alterskontrolle verkauft werden
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11. März 2026 um 14:53 -
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Der Bundesgerichtshof stärkt den Jugendschutz beim Handel mit Tabakprodukten. Auch Ersatztanks für E-Zigaretten dürfen nur verkauft werden, wenn vorher eine Alterskontrolle durchgeführt wurde. Von Tobias Hinderks.
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- 2026-03-11T13:53:48Z
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- Der Bundesgerichtshof stärkt den Jugendschutz beim Handel mit Tabakprodukten. Auch Ersatztanks für E-Zigaretten dürfen nur verkauft werden, wenn vorher eine Alterskontrolle durchgeführt wurde. Von Tobias Hinderks.[mehr]