E-Zigaretten-Tanks dürfen nur mit Alterskontrolle verkauft werden

Der Bundesgerichtshof stärkt den Jugendschutz beim Handel mit Tabakprodukten. Auch Ersatztanks für E-Zigaretten dürfen nur verkauft werden, wenn vorher eine Alterskontrolle durchgeführt wurde. Von Tobias Hinderks.

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2026-03-11T13:53:48Z
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Der Bundesgerichtshof stärkt den Jugendschutz beim Handel mit Tabakprodukten. Auch Ersatztanks für E-Zigaretten dürfen nur verkauft werden, wenn vorher eine Alterskontrolle durchgeführt wurde. Von Tobias Hinderks.[mehr]