Beiträge von Markus

    Zitat

    Original von maxxx
    In einem großen Board wo man sich auf Bewertungen verlassen kann geben Bewertungen nützliche Hinweise ob ein Thema für mich hilfreich sein kann oder nicht. Bei vielen ähnlichen Themen erspart das zeitraubendes Rumgesuche ;)

    Aber in kleineren Communities wie hier, wo also insgesamt wenig bewertet wird, ergeben sich sehr schnell sehr negative Bewertungen, welche gewisse Themen einfach schlechter machen als sie sind.

    Super Krass. Bei uns kannste es halt total vergessen. Wechsel glaub ich erst ab dem Vordiplom und man muss wieder im ersten Semester anfangen! Und anerkannt kriegt man hier auch fast nichts, sogar auf dem umgekehrten Weg, Leute von der Uni die alle Mathe- und Statistikscheine hatten, welche um einiges anspruchsvoller sind als bei uns an der FH, bekamen diese an der FH nicht angerechnet. Es wurden ihnen einfach gesagt, wenn sie diese schweren Scheine bei ihnen schaffen dann schaffen sie es ja bei uns locker und mussten alles nochmal schreiben.

    Slightly Offtopic:

    nadia: Wann hast du denn von der FH auf die Uni gewechselt (nach welchem Semester)? Diplom abgeschlossen? Ging der Wechsel problemlos, wurden überhaupt Leistungsnachweise angerechnet? Fragen über Fragen.

    [/offtopic]

    In der reinen Marktwirtschaft, findet eine komplette Deregulierung statt, was natürlich ein Nachteil ist, denn die Unternehmen haben zu große Handlungsspielräume und werden nicht in ihrem Handeln eingeschränkt. In der Realität, z.B. in der sozialen Marktwirtschaft, die ja durch staatspolitische Maßnahmen von der reinen hin zur sozialen Marktwirtschaft konvergiert ist, findet keine komplette Deregulierung statt. So sind die Besitzrechte an Produktionsfaktoren nicht nur in privater Hand. Gerade infrastrukturelle Gegenstände sind in Staatshand, aber auch einige Unternehmen, die auch oft Staatsmonopole sind. Ein weiterer Punkt ist die sehr hohe Staatsquote. Der Anteil der Staatsausgaben am BNE/BIP beträgt in Deutschland 50 %. Somit greift er maßgeblich in das Wirtschaftsleben ein und reguliert mit. Was aber ein Vorteile ist, und eben typische Elemente der idealtypischen Marktwirtschaft aufhebt, die zuvor sicherlich nicht sozial verträglich und fair waren.

    Das mit den Sozialversicherungen ist ja eigentlich klar und liegt auf der Hand. Im Modell gibt es so etwas nicht, es gibt nur eine reine Privatwirtschaft, d.h. es entsteht eine sehr große Kluft zwischen Arm und Reich. Wer Geld hat, wird gesund leben, wer nicht, der stirbt früher. Etwas drastische ausgedrückt aber so würde es laufen. Die Sozialversicherungen sind ein guter Anfang, durch kollektives Handeln werden Nachteile ausgeschaltet und Kosten externalisiert.

    Gerade in den Wirtschaftsystemen/-ordnungen kann man sich alles ganz gut herleiten, man muss im Rahmen der Konvergenztheorie eben nur beachten von welcher Situation aus, es wohin konvergiert. Denn reine Formen sind realitätsfremd.

    Ich würde mich bei der Argumentation hauptsächlich auf z.B. das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die Sozialversicherungen, die Staatspolitik, etc. stützen. Denn im Endeffekt geht es ja in der Frage darum aufzuzeigen wie sich die idealtypische Marktwirtschaft hin zur sozialen Marktwirtschaft entwickelt.

    Uh huh, naja bei mir dauerts noch ne Woche. Argh, hatte heute erstmal einen tollen Workshop von 6 Stunden Länge namens "Japanese Business Communication", das man am Ende des Semesters immer noch so geärgert werden muss.

    Für Kaufleute und andere Gewerbetreibende, die nach handelsrechtlichen Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu erstellen, ist das in diesen Abschlüssen ausgewiesene Betriebsvermögen auch für steuerliche Zwecke maßgeblich, soweit bei der Aufstellung der Abschlüsse die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet wurden und keine zwingenden steuerlichen Vorschriften einen abweichenden Ansatz oder eine abweichende Bewertung verlangen. Somit kann ein Kaufmann eine Einheitsbilanz erstellen, die er sowohl für handelsrechtliche als auch für steuerrechtliche Zwecke verwenden kann. Oftmals werden aber dennoch getrennte Bilanzen aufgestellt, da die Bilanzarten unterschiedliche Zwecke verfolgen. Allerdings ist eine vollständige Loslösung zumindest für den handelsrechtlichen Einzelabschluss nicht möglich, da durch die umgekehrte Maßgeblichkeit, wonach steuerrechtliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung in Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz auszuüben sind, auch steuerrechtlich motivierte Bewertungen in den Jahresabschluss einfließen.
    Da die handelsrechtlichen Vorschriften eine Vielzahl von Wahlrechten bei der Frage nach dem Bilanzansatz kennen, folgt für das steuerliche Betriebsvermögen, daß Aktivierungswahlrechte in der Handelsbilanz zur Aktivierungspflicht in der Steuerbilanz führen und daß Passivierungswahlrechte in der Handelsbilanz zum Passivierungsverbot in der Steuerbilanz führen. Weiterhin dürfen in der Steuerbilanz keine Bilanzierungshilfen angesetzt werden. Für die Bewertung sind insbesondere die steuerlichen Vorschriften über die Absetzungen für Abnutzung (AfA) zu beachten. Keine Maßgeblichkeit gilt zwischen dem Konzernabschluss und der Steuerbilanz. In ausländischen Rechtskreisen ist diese Form der Maßgeblichkeit weitgehend unbekannt. Insbesondere dort, wo nach IAS bzw. US GAAP aufgestellte Jahresabschlüsse zulässig sind, gibt es keine Maßgeblichkeit dieser Abschlüsse für steuerliche Zwecke.

    Quelle: Klick