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Beiträge von Markus

  • Anwesenheitspflicht an den FH´s in BaWü?

    • Markus
    • 15. April 2004 um 21:51

    Schau dir mal den Thread an:

    https://www.study-board.de/thread5012.html

    und den hier:

    https://www.study-board.de/thread1107.html

    Dort sind ein paar Meinungen nachzulesen :) Jeder kann es sehen wie er will.

  • Anwesenheitspflicht an den FH´s in BaWü?

    • Markus
    • 15. April 2004 um 20:33
    Zitat

    Original von Farid
    hört sich gut an :) schade das ich kein Uni machen kann aber naja FH ist auch gut ist praxisorientierter...

    Wohl eher ein Irrglaube, aber du kannst ja mal die Suchefunktion befragen und einige Threads dazu durchlesen, wurde schon ein paar mal durchgekaut :)

  • Wiederholen Ja oder Nein?

    • Markus
    • 15. April 2004 um 20:32

    Hier gibts alles :) Im Endeffekt ist das WInfo Studium je nach FH zu 30%/40%/50% ein BWL Studium und der andere Teil ist dann eben der Informatikbereich. Ich würde dir raten einfach mal querbeet Bewerbungen an die FH's rauszuschicken und dann abzuwarten, wenn es klappt ist es wunderbar und wenn nicht kann man das eine Jahr, was wie du sagtest durchaus realistisch sein sollte, auch vernünftig nutzen, oder unvernünftig, das nimmt sich dann wohl auch nichts :)

  • Anwesenheitspflicht an den FH´s in BaWü?

    • Markus
    • 15. April 2004 um 17:48

    Also im Normalfall wird es an einer Fachhochschule nicht so eng gesehen. Manche Übungen, Wahlpflichtfächer oder Seminare sind Pflicht, es werden dann auch Anwesenheitslisten geführt. Der Großteil der Veranstaltungen ist aber freiwillig, wie immer gilt man sollte, muss aber nicht hingehen, so schulisch wie es nach aussen hingestellt wird ist es eigentlich nicht, aber das schwankt von FH zu FH sehr, besonders gibt es große Unterschiede zwischen Massen-FH's und den eher unbeliebteren kleinen FH's.

  • Wiederholen Ja oder Nein?

    • Markus
    • 15. April 2004 um 17:45
    Zitat


    "8. ZULASSUNGSBESCHRÄNKUNGEN (NUMERUS CLAUSUS)Auf Grund der begrenzten Anzahl an zu vergebenden Studienplätzen besteht zur Zeit in allen Studien-gängen eine Zulassungsbeschränkung.

    Alle Studiengänge setzen eine bestimmte Durchschnittsnote im Abitur voraus um aufgenommen zu werden.

    Zitat


    An der FHTE gibt der „Numerus clausus“ (NC) den im jeweili-gen Zulassungsverfahren zuletzt zugelassenen Bewerber wieder. Der NC ist somit abhängig von derAnzahl der Bewerber, deren Auswahlnoten/Wartezeiten und der Zahl der zu vergebenden Studienplät-ze.

    Die bekanntgegebenen NC's entsprechen immer der schlechtesten Durchschnitsnote des letzten zugelassenen Bewerbers. Die Abhängigkeiten sind oben aufgeführt.

    Zitat


    Der NC steht daher erst nach jedem Zulassungsverfahren fest. Über den NC und Ihre Chance,einen Studienplatz zu erhalten, ist daher für kommende Zulassungsverfahren leider keineAussage möglich, da der NC nicht für künftige Zulassungsverfahren gilt, sondern nur nachträg-lich festgestellt wird und daher nur als Orientierungswert herangezogen werden kann"

    Die NC's werden immer erst nach den Zulassungverfahren veröffentlicht, d.h. wenn du dich im WS 04/05 bewirbst erfährst du als Orientierung den NC des WS 03/04. Sie können starken Schwankungen unterliegen ist aber meistens nicht so!

  • Städtetest zur Lebensqualität in deutschen Großstädten

    • Markus
    • 15. April 2004 um 11:58

    Lichtjahre Entfernt

    Wachstum, Wohlstand, Jobs, Lebensqualität: In einer exklusiven Vergleichsstudie hat die WirtschaftsWoche die 50 größten deutschen Städte gegeneinander in den Ring geschickt.

    Krankfurt? Mainhattan? Geldstadt ohne Seele? Hartmut Schwesinger kann es nicht mehr hören. Er ist Frankfurt-Fan von Berufs wegen und als Geschäftsführer der örtlichen Wirtschaftsförderung bemüht, das Image der vielerorts unbeliebten Mainmetropole aufzupolieren. Sein Credo: „Frankfurt ging früher unsorgfältig mit sich um. Doch jetzt ist die Stadt auf einem tollen Weg.“
    Das Erstaunliche ist: Der Mann hat Recht. Das kühl-moderne Frankfurt mit seiner charakteristischen Bankenskyline verfügt nicht über den Glamour von München, den großbürgerlichen Habitus von Hamburg oder die rheinische Leichtigkeit von Köln. Doch keine Stadt verändert sich so schnell und dynamisch, nirgendwo hat der Wohlstand in den vergangenen Jahren so stark zugenommen. Obwohl die Banken, Frankfurts wichtigste Branche, schwächeln und der Finanzplatz am Main gegenüber London an Boden verliert (WirtschaftsWoche 12/2004), sind die lokalen Standortbedingungen für die Wirtschaft exzellent. Bei der Gründungsintensität zählt die hessische Metropole zu den „Topfive“ im Lande. Mehr noch: Nach ökonomischen Kriterien ist Frankfurt insgesamt sogar Deutschlands zweitbeste Stadt. Noch besser als die 650 000-Einwohner-Stadt am Main schneidet nur noch München ab.
    Das ist das Ergebnis eines großen Städtetests von WirtschaftsWoche, der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) und der Kölner IW Consult GmbH. Es ist die umfangreichste kommunale Vergleichsstudie, die es hier zu Lande je gegeben hat. Das Ranking, das auf über 100 gewichteten Einzelindikatoren beruht, gibt einen detaillierten Einblick in die Leistungskraft der 50 größten deutschen Städte und die Lebens-und Arbeitsbedingungen der dort lebenden Menschen (siehe Übersicht Seite 24). Das Besondere dabei: Weil neben einem „Niveauranking“, das die aktuellen absoluten Werte vergleicht, ein zusätzliches „Dynamikranking“ in die Bewertung einfließt, das Veränderungsraten erfasst (siehe Methodikkasten Seite 25), wird auch ermittelt, wenn wirtschaftlich benachteiligte oder rückständige Kommunen auf dem Weg nach oben sind. Oder wenn erfolgreiche Städte nachlassen und sich auf den Meriten der Vergangenheit ausruhen. So zählt im Test zum Beispiel nicht nur die Höhe der Arbeitslosenquote, sondern auch deren Veränderung seit 1998.
    Ziel der Studie ist es nicht zuletzt, ein Benchmarking der Kommunen in Gang zu setzen und den Wettbewerb zu fördern. Schließlich prägt keine andere Gebietskörperschaft das Lebensumfeld der Bürger so unmittelbar wie die Kommunen. Sie sind die staatliche Instanz, mit der es Unternehmer hautnahzu tun bekommen, wenn sie investieren wollen. Und obwohl die Städte wegen ihrer Finanznot die Investitionsausgaben stark herunterfahren, sind sie immer noch für fast zwei Drittel der öffentlichen Investitionen in Deutschland verantwortlich. INSM-Geschäftsführer Tasso Enzweiler: „Ohne leistungsstarke Städte kann die Wirtschaft nicht nachhaltig wachsen.“
    Im Wettstreit der Städte ist München der Sieg nicht zu nehmen. Die von Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) geführ- aa te bayrische Landeshauptstadt erzielte 133,7 von 200 maximal möglichen Punkten – mehr als doppelt so viel wie das Schlusslicht Halle. Punkten kann München vor allem mit seinem hohen Wohlstandsniveau. An der Isar verdient man bundesweit am meisten, auch weil hier jeder fünfte Beschäftigte hoch qualifiziert ist – deutscher Spitzenwert. Die Stadt hat die niedrigste Arbeitslosenquote, die Zahl der Beschäftigten ist zwischen 1998 und 2003 um 6,5 Prozent gestiegen, und nirgendwo sonst gibt es so viele Ausbildungsplätze. Gemessen an der Einwohnerzahl hat München die wenigsten Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilfeempfänger. Lediglich 4,5 von 100 Einwohnern sind auf Staatsknete angewiesen, fast dreimal weniger als in Kassel. Und wer wirtschaftlich prosperiert, dem läuft niemand weg – beim Bevölkerungswachstum liegt München (nach Freiburg) bundesweit auf Rang zwei.
    „München profitiert vor allem von seiner ausgezeichneten Wirtschaftsstruktur. Was nach dem Krieg ein Nachteil war – das Fehlen von Kohle- und Schwerindustrie –, ist jetzt der große Vorteil“, sagt IW-Consult-Geschäftsführer Karl Lichtblau, der die Studie wissenschaftlich betreut hat. Für ihn ist der gute Mix aus Handwerk, Produktion und Dienstleistungen entscheidend, allein im High-Tech- und Biotechnologiebereich seien 20 000 Unternehmen entstanden. Was den Standort ebenfalls stark macht: Nirgendwo sonst in Deutschland haben so viele Großunternehmen ihre Zentrale angesiedelt. In München sind es 94; die Hauptstadt Berlin kommt nicht einmal auf die Hälfte.
    Allerdings sollte sich München auf den Lorbeeren nicht ausruhen. Die Stadt lebt von der Substanz. Den kommunalen Wettstreit gewinnt die Stadt nur, weil sie im Niveauranking mit großem Vorsprung an der Spitze liegt. Die Dynamik hingegen lässt zu wünschen übrig. Betrachtet man die Entwicklung der Städte seit 1998 und vergleicht allein die Veränderungsraten, liegt München nur noch auf Rang 13. Die bundesweit größte Dynamik verzeichnen Frankfurt, Stuttgart, Bremen, Freiburg und Karlsruhe. In München sind Arbeitslosigkeit (freilich von niedrigem Niveau aus) und Schulden stärker als in vielen anderen Städten angestiegen. Mit knapp 3500 Euro steht statistisch gesehen jeder Münchner in der Kreide, der dritthöchste Wert unter allen Städten. Überdies ist die städtische Verwaltung aufgebläht: Auf 100 Einwohner kommen 3,1 Kommunalbeschäftigte – so viel Personal leistet sich keine andere Stadt.
    Hinter München und Frankfurt schafft Stuttgart im Gesamtranking den dritten Platz, dann kommt Mainz (als zweite Stadt aus dem Rhein-Main-Gebiet), dann folgt Düsseldorf als beste Stadt im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen. An Rhein und Ruhr klafft die Schere zwischen erfolgreichen und problembeladenen Kommunen besonders weit auseinander. Die nächsten Weststädte sind Münster (Rang 8 ) und Köln (Rang 11). Ruhrgebietsstädte wie Bochum, Duisburg, Herne undGelsenkirchen hingegen landen im hinteren Drittel; Dortmund schafft im Dynamikranking einen erträglichen Rang 16, liegt insgesamt aber nur auf Platz 27.
    Aggregiert man die Ergebnisse der Studie nach Regionen, zeigen sich klare Trennlinien zwischen Nord und Süd sowie West und Ost. Im Niveauranking liegt der Süden (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz) deutlich vor dem Westen (Nordrhein-Westfalen), dem Norden (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Hamburg) und dem Osten (neue Bundesländer, Berlin). Bitter für NRW: Beim Dynamikranking überholt der Norden den Westen.
    Und der Osten? Die aktuelle Debatte um weit gehend wirkungslos verpuffte Subventionsmilliarden für die neuen Bundesländer dürfte durch die Studie neuen Zündstoff erhalten. Auch fast 15 Jahre nach der deutschen Einheit sind die Ost-West-Gegensätze in den Kommunen eklatant. „Von westlichem Wohlstandsniveau und einem selbstragenden Aufschwung sind die ostdeutschen Städte noch Lichtjahre entfernt“, sagt IW-Consult-Chef Lichtblau. Als beste ostdeutsche Großstadt schafft es Dresden auf Rang 40. Auf den letzten zehn Plätzen liegen mit Ausnahme von Gelsenkirchen (Platz 41) und Lübeck (Platz 43) ausschließlich Oststädte. Besonders bedenklich: Selbst im perspektivisch angelegten Dynamikranking, in dem sich gerade Städte mit schwacher Ausgangsposition profilieren können, schneiden die neuen Bundesländer nicht besser ab. Der Rückstand dürfte sich also noch vergrößern.
    Verantwortlich für das schlechte Ergebnis sind vor allem Wachstumsschwäche, geringer Wohlstand und die desolate Lage auf demArbeitsmarkt, aber auch schrumpfende Bevölkerung und die maroden Kommunalfinanzen. Die Ursachen dafür liegen sicher- a lich nicht allein bei den Kommunen. Aber auch eigene Versäumnisse trüben das Bild: Die Stadt Halle etwa schafft es, bei den Abwassergebühren ihren Bürgern und Unternehmen fast das Dreifache abzuknöpfen wie die günstigste Stadt Augsburg.
    Allenfalls in Teilbereichen deutet sich in den neuen Ländern eine Wende zum Besseren an. Die kommunale Investitionsquote etwa, also der Investitionsanteil an den Gesamtausgaben, ist in Dresden bundesweit Spitze, unter den Top Ten liegen mit Erfurt, Magdeburg, Leipzig und Chemnitz vier weitere Oststädte. Bei den Gewerbesteuerhebesätzen halten sich die Städte zurück, und auch bei den Arbeitskosten kann der Osten punkten – nirgendwo in der Republik bekommen Unternehmen Mitarbeiter so günstig wie in Chemnitz, Erfurt, Magde- a burg, Halle und Rostock (siehe Tabelle Seite 26). In Dresden sorgt zudem der hohe Anteil von hoch Qualifizierten an den Beschäftigten für Pluspunkte – die Elbestadt schafft hier hinter München Rang zwei.
    Ein wahres Fiasko ist der WirtschaftsWoche-Test hingegen für die Hauptstadt Berlin. Platz 47 im Niveauranking, Platz 49 bei der Dynamik, der Arbeitsmarkt desolat (Rang 49), in keiner wichtigen Kategorie auch nur annähernd in der Spitzengruppe, beim Wohlstand überrundet von Städten wie Hamm, Herne und Gelsenkirchen – Tristesse pur. Berlin hat die zweitschlechteste Sozialstruktur, bezogen auf die Einwohnerzahl gibt es nur in Kassel und Halle mehr Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfänger und nur in Gelsenkirchen weniger Lehrstellen. Die Kaufkraft der Einwohner ist seit 1998 nirgendwo so drastisch gefallen wie in der Hauptstadt. Spitze ist Berlin nur in einer Kategorie: bei der Anzahl der Verbrechen. Lichtblau: „Berlin schmiert ab – und es gibt bisher keine Anzeichen der Besserung.“
    Erfreulicher ist da der Blick auf die vielen kleinen Sieger, die zwar insgesamt im Niemandsland der Tabelle landen, wohl aber in Teilbereichen mit Spitzenwerten auf sich aufmerksam machen. So kann Oldenburg (Gesamtrang: 21) die niedrigste Pro-Kopf-Verschuldung vorweisen und überdies im Zeitraum 1998 bis 2002 den drittgrößten Einwohnerzuwachs vermelden – offenbar lebt es sich gut im hohen Norden. Oberhausen (Rang 32) erledigt die kommunale Verwaltung mit dem (bezogen auf die Einwohnerzahl) geringsten Personalbestand. Ludwigshafen (Platz 31) lockt mit dem niedrigsten Gewerbesteuerhebesatz. Augsburg (Platz 12) ist der Schrecken jedes Ganoven, hier liegt die Aufklärungsquote von Verbrechen bei 67,4 Prozent.
    Natürlich lässt sich aus ökonomischen Daten nicht alles herauslesen. Ob eine Kommune wirtschaftsfreundlich ist und effizient arbeitet, lässt sich objektiv schwer messen. Daher fließt eine exklusive Umfrage in das Ranking mit ein. Über 1000 Unternehmer äußerten sich darin über die Wirtschaftsfreundlichkeit, das Leistungsangebot, die Reformfreude und die Verwaltungseffizienz ihrer Stadt. Ergebnis: Die ostdeutschen Städte schneiden vergleichsweise gut ab. Leipzig schafft im Votum der Manager Platz 9, Erfurt erreicht Platz 14. Die besten Noten der Wirtschaft bekommt Stuttgart, gefolgt von München, Aachen, Münster und Osnabrück. Die Effizienz der Verwaltung loben vor allem die Unternehmer in Aachen, Münster, Düsseldorf und Hamm. Am unzufriedensten mit ihrer Stadt sind die Firmenchefs in Wuppertal und Augsburg.
    Bleibt zu hoffen, dass die Kommunalpolitiker aus diesen Ergebnissen die richtigen Schlüsse ziehen. Ansatzpunkte zur Korrektur von Fehlentwicklungen liegen mit dem Ranking vor. Und eines ist klar: Der Städtetest der WirtschaftsWoche wird wiederholt.

    Quelle: Wirtschaftswoche Nr.17 S.22-31

    Den kompletten Printartikel inklusive aller Grafiken und Tabellen könnt ihr euch im E-Magazine auf http://www.wiwo.de runterladen oder bei uns in der Datenbank unter folgendem Link:

    https://www.study-board.de/file77.htm

    Das File ist 1 MB groß und bleibt nur temporär Online, d.h. am 1.5. wird es wieder entfernt, es soll nur einen tieferen Einblick für Interessierte bieten! Wie immer gilt: Nur registrierte User können die Datei downloaden.

    So far, viel Spaß in Eurer Stadt :)

  • Wiederholen Ja oder Nein?

    • Markus
    • 15. April 2004 um 11:37

    Gut das mit dem Berufskolleg hab ich übersehen, jo stimmt schon z.B. in Bayern würde es dir wohl nicht angerechnet werden, informier dich doch mal über die NC's in BaWü an den Standorten die dich interessieren würden, es könnte durchaus auch Fachhochschulen geben die WInfo als nicht zulassungsbeschränkten Studiengang anbieten, jedenfalls übereilig entscheiden würde ich nichts. Denn 2 Semester warten und den Platz bekommen oder noch ein Jahr die Schulbank drücken läuft ja auf das Gleiche hinaus, außerdem kann man das Gapyear auch sinnvoll nutzen, aber frage jedenfalls mal direkt bei den FH's nach, und das solltest du natürlich bald machen, da die Bewerbungsfristen ja jetzt schon so langsam wieder beginnen.

  • Wiederholen Ja oder Nein?

    • Markus
    • 15. April 2004 um 10:12

    Normalerweise solltest du überall studieren können wenn du die allgemeine Fachhochschulreife machst, das sollte egal sein aus welchem Bundesland du kommst. Ein Studienplatz würdest du sicherlich innerhalb von zwei Semestern auch bekommen, du musst aber deine Ansprüche in Bezug auf die Klasse der FH und auf die Auswahl der Stadt natürlich zurückschrauben. Soweit ich weiss kannst du aber eh nicht freiwillig das Abiturjahr wiederholen, das geht doch eigentlich nur, wenn du die Jahrgangsstufe nicht erfolgreich bestehst?

  • Verfügung i.S.v. § 883 II

    • Markus
    • 14. April 2004 um 13:15

    Frag mal hier nach, dort sollten die Spezialisten sein :)

    http://forum.jurawelt.com/

  • Strategieberatung

    • Markus
    • 13. April 2004 um 14:16

    Du solltest dich auch mal informieren in welche Beratung du gehen willst. Denn es gibt wohl strategische Unternehmensberatungen in allen Gebieten. Gerade im IT und Marketing Bereich gibt es ja hunderte.

  • Pflichtpraktikum + Steuern

    • Markus
    • 13. April 2004 um 10:56

    Germ. § 2 BKGG (Bundeskindergeldgesetz) gilt:

    Zitat


    (1) Als Kinder werden auch berücksichtigt

    1. vom Berechtigten in seinen Haushalt aufgenommene Kinder seines Ehegatten,
    2. Pflegekinder (Personen, mit denen der Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf Dauer berechnetes Band verbunden ist, sofern er sie nicht zu Erwerbszwecken in seinen Haushalt aufgenommen hat und das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern nicht mehr besteht),
    3. vom Berechtigten in seinen Haushalt aufgenommene Enkel.

    (2) Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es

    1. noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist oder
    2. noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet hat und
    a) für einen Beruf ausgebildet wird oder
    b) sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes, einer vom Wehr- oder Zivildienst befreienden Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland nach § 14b des Zivildienstgesetzes oder der Ableistung eines freiwilligen Dienstes im Sinne des Buchstaben d liegt, oder
    c) eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann oder
    d) ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres, ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres oder einen Freiwilligendienst im Sinne des Beschlusses Nr. 1031/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2000 zur Einführung des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms "Jugend" (ABl. EG Nr. L 117 S. 1) oder einen anderen Dienst im Ausland im Sinne von § 14b des Zivildienstgesetzes leistet oder
    3. wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist.

    Nach Satz 1 Nr. 1 und 2 wird ein Kind nur berücksichtigt, wenn es Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, von nicht mehr als 7.680 Euro im Kalenderjahr hat. Dieser Betrag ist zu kürzen, soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat des Kindes notwendig und angemessen ist. Zu den Bezügen gehören auch steuerfreie Gewinne nach den §§ 14, 16 Abs. 4, § 17 Abs. 3 und § 18 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes, die nach § 19 Abs. 2 und § 20 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei bleibenden Einkünfte sowie Sonderabschreibungen und erhöhte Absetzungen, soweit sie die höchstmöglichen Absetzungen für Abnutzung nach § 7 des Einkommensteuergesetzes übersteigen. Bezüge, die für besondere Ausbildungszwecke bestimmt sind, bleiben hierbei außer Ansatz; Entsprechendes gilt für Einkünfte, soweit sie für solche Zwecke verwendet werden. Liegen die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 nur in einem Teil des Kalendermonats vor, sind Einkünfte und Bezüge nur insoweit anzusetzen, als sie auf diesen Teil entfallen. Für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 an keinem Tag vorliegen, ermäßigt sich der Betrag nach Satz 2 oder Satz 3 um ein Zwölftel. Einkünfte und Bezüge des Kindes, die auf diese Kalendermonate entfallen, bleiben außer Ansatz. Ein Verzicht auf Teile der zustehenden Einkünfte und Bezüge steht der Anwendung der Sätze 2, 3 und 7 nicht entgegen. Nicht auf Euro lautende Beträge sind entsprechend dem für Ende September des Jahres vor dem Veranlagungszeitraum von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Referenzkurs umzurechnen.

    (3) In den Fällen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 Buchstabe a und b wird ein Kind, das

    1. den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet hat oder
    2. sich an Stelle des gesetzlichen Grundwehrdienstes freiwillig für die Dauer von nicht mehr als drei Jahren zum Wehrdienst verpflichtet hat oder
    3. eine vom gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne des § 1 Abs. 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes ausgeübt hat, für einen der Dauer dieser Dienste oder der Tätigkeit entsprechenden Zeitraum, höchstens für die Dauer des inländischen gesetzlichen Grundwehrdienstes, bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern für die Dauer des inländischen gesetzlichen Zivildienstes über das 21. oder 27. Lebensjahr hinaus berücksichtigt. Wird der gesetzliche Grundwehrdienst oder Zivildienst in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, geleistet, so ist die Dauer dieses Dienstes maßgebend. Absatz 2 Satz 2 bis 7 gilt entsprechend.

    (4) Kinder, für die einer anderen Person nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht, werden nicht berücksichtigt. Dies gilt nicht für Kinder, die in den Haushalt des Anspruchsberechtigten nach § 1 aufgenommen sind oder für die dieser die höhere Unterhaltsrente zahlt, wenn sie weder in seinen Haushalt noch in den Haushalt eines nach § 62 des Einkommensteuergesetzes Anspruchsberechtigten aufgenommen sind.

    (5) Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, werden nicht berücksichtigt. Dies gilt nicht gegenüber Berechtigten nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3, wenn sie die Kinder in ihren Haushalt aufgenommen haben.

    (6) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, zu bestimmen, dass einem Berechtigten, der in Deutschland erwerbstätig ist oder sonst seine hauptsächlichen Einkünfte erzielt, für seine in Absatz 5 Satz 1 bezeichneten Kinder Kindergeld ganz oder teilweise zu leisten ist, soweit dies mit Rücksicht auf die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten für Kinder in deren Wohnland und auf die dort gewährten dem Kindergeld vergleichbaren Leistungen geboten ist.

    Alles anzeigen
  • Kosten- und Erlösfunktion

    • Markus
    • 12. April 2004 um 20:44

    So erst mal zu den Funktionsgleichungen:

    E(x)= p * x

    K(x)= Kfix + KV

    Erläuterung:

    Code
    E = Gesamterlös
    p = Stückerlös
    x = Absatzmenge
    K = Gesamtkosten
    Kfix = Gesamtfixkosten
    Kv = gesamte variable Kosten (kv * x = variable Stückkosten * Produktionsmenge)


    Zur Aufgabe:

    Formel zur Berechnung des Break-Even-Points:

    xBEP=Kfix / db

    db = Stückdeckungsbeitrag = p - kv

    Daraus folgt:

    2.000 = 18.000 / (p - 16)

    => p = 25

    Was brauchst du noch eine sachbezogene Definition ? Verstehe nicht genau was du meinst. Es lässt sich aus den obigen Funktionsgleichungen eigentlich alles ableiten!

    Btw. ich verschieb das Thema mal in Allg. BWL

    :wrbo

  • Wie alt seit Ihr wirklich?

    • Markus
    • 12. April 2004 um 19:02
    Zitat

    Original von *misszz*
    ihr Lügner! das gilt ja wohl nicht - also den test 2 mal machen..

    Ich musste ja feststellen ob ich mich in den letzten 4 Monaten zum Negativen entwickelt habe, aber dies kann ich jetzt mit stolz geschwellter Brust bejaen ;)

  • Tourismustudenten gesucht!

    • Markus
    • 12. April 2004 um 17:05
    Zitat

    Original von Jens

    soso die Geheimnisse der Münchener FH Studenten 8)

    Genau :)

    Hab es nur nicht hier geposted da die Fragen in der E-Mail ein paar andere sind, als diese in diesem Thread. Ich würde doch niemanden etwas vorenthalten. 8)

  • Tourismustudenten gesucht!

    • Markus
    • 12. April 2004 um 16:36

    Sebi:

    Check mal deine E-Mails.

  • Pflichtpraktikum + Steuern

    • Markus
    • 12. April 2004 um 16:00
    Zitat

    Original von *misszz*
    wow du hast auch auf alles ne Antwort..und wie ist das bei nem ferienjob? bin ich da beitragspflichtig?

    So viel ich weiss bekommst du bei nem Ferienjob nur durch den Lohnsteuerjahresausgleich deine Lohnsteuer (Kirchensteuer natürlich auch) zurück die Sozialversicherungsbeiträge sollten futsch sein. Außer du machst einen Minijob (bis 400 €) dann zahlt das alles der Arbeitgeber.

  • Wie alt seit Ihr wirklich?

    • Markus
    • 12. April 2004 um 15:48

    Damn it. Habe es jetzt auch noch mal gemacht, aber jetzt sind nicht wie letztens 7-8 Jahre hinzugekommen sondern 9,5. Man lebt ja bekanntlich nur einmal :)

  • Dolmetschen asiatische und romanische Sprachen

    • Markus
    • 12. April 2004 um 15:41

    Auch hier gilt, das Thema passt wohl besser in den Bereich Fachhochschulen und Universitäten. Ich verschieb's mal.

    :wrbo

  • Wirtschaftssprachen???

    • Markus
    • 12. April 2004 um 15:39

    :wrbo

    -> Fachhochschulen und Universitäten!

  • Moin Moin

    • Markus
    • 12. April 2004 um 15:35

    Willkommen auch von mir und viel Spaß hier!

    : drink

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