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Beiträge von Markus

  • was ist eine GmbH

    • Markus
    • 27. April 2004 um 17:11

    Die GmbH & Co. KG gilt als Mischform.

    Rechtsgrundlage: Anwendung der Vorschriften über KG

    Wesen:
    • Personengesellschaft (hier eine KG):
    • Komplementär ist eine GmbH als juristische Person (damit Vollhafter mit ihrem Stammkapital)
    • Kommanditisten (mit Einlagen haftend)
    • Absicht ist, die Vorteile der KG als Personengesellschaft zu erhalten, aber die volle Vermögenshaftung des Komplementärs zu “umgehen”; d.h., die Haftung aller als Gesellschafter beteiligten natürlichen Personen ist - obwohl Personengesellschaft - auf die Höhe ihrer Einlage beschränkt

    echte (typische) Form:
    • die GmbH ist der geschäftsführende (und i.d.R. der einzige) Komplementär der KG
    • GmbH-Gesellschafter und Kommanditisten sind die gleichen Personen (Identität und häufig auch gleiche Beteiligungsquoten);
    • selten ist sog. ‘doppelstöckige’ oder ‘mehrstufige’ GmbH & Co.KG, bei der die GmbH & Co.KG I Komplementärin einer weiteren GmbH & Co.KG II wird; möglich auch eine Einmann-GmbH & Co.KG, bei der es sich praktisch um ein
    Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung handelt
    unechte (untypische):
    • andere Personen

    Gründe zur Wahl der Rechtsform:
    • die erwähnte Haftungsbeschränkung (Vollhafter ist eine Kapitalgesellschaft; damit richtet sich die Höhe der unbeschränkten Haftung tatsächlich nur nach dem vorhandenen Gesellschaftsvermögen - mindestens 25 000 Euro); da die Haftungsbeschränkung auch durch die Gründung einer GmbH erreichbar wäre, treten noch andere Motive hinzu:
    • Kontinuität der Unternehmen (z.B. bei Erbfolge); Tod von Gesellschaftern führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft
    • Geschäftsführung durch kompetente Gesellschaftsfremde (Vorteil der
    Drittorganschaft; solche Vertretungsbefugnis ist bei der KG und der OHG nicht
    möglich)
    • für Sanierungen (z.B. Aufnahme neuer Kommanditisten)
    • Kapitalbeschaffung (z.B. über neue Kommanditisten, wenn man nicht neue
    Gesellschafter aufnehmen will oder die Mittel zur Erhöhung der Stammeinlage
    fehlen)
    • Steuervorteile (nicht mehr gegeben, da Doppelbelastung bei Gewinnbesteuerung seit 1977 beseitigt)

    Mindestkapital:
    • nicht für KG, aber für Komplementär-GmbH 25 000 Euro

    Geschäftsführung/Vertretung:
    • wie KG
    • Geschäftsführung liegt bei der Komplementär-GmbH, handelnd durch deren
    Geschäftsführer (normalerweise sind Kommanditisten nach § 164 HGB
    ausgeschlossen; Umgehung: Geschäftsführer der Komplementär-GmbH wird ein Kommanditist der KG); Geschäftsführer kann auch ein gesellschaftsfremder Dritter sein
    • Vertretung ebenso

    Haftung:
    • wie KG
    • Haftung der Kommanditisten auf Einlage beschränkt
    • unbeschränkte Haftung durch die Komplementär-GmbH - durch beschränkte
    Realisierbarkeit des Haftungszugriffs abgeschwächt
    • da Vollhafter eine GmbH, muß keine natürliche Person mit ihrem Privatvermögen ganz einstehen, es besteht also keine unbeschränkte Haftung wie bei KG

    Gewinn/Verlust:
    • wie KG
    • Untergrenzen für Gewinnanteil der Komplementär-GmbH - u.U. versteckte Gewinnnausschüttung
    • Gewinne Kommanditisten - ESt
    • GmbH anfallende Gewinnanteile - KSt

    Bedeutung/Vorkommen:
    • hat sich trotz anfänglich heftigen Widerstands der Registergerichte durchgesetzt (ursprünglich aus rein steuerlichen Gründen geschaffen)
    • ab 1922 als zulässig erkannt
    • hat aber immer noch keinen eindeutigen gesetzlichen Niederschlag gefunden
    • sehr häufig anzutreffen, primär bei kleinen und mittleren Unternehmensgrößen, ca. 60 000 - 80 000
    • macht mindestens einen 60%-Anteil am KG-Feld aus
    • GmbH-Mix von GmbH zu GmbH&Co.KG von etwa 3:4 (Quelle: Strobel)
    • der frühere, enorme steuerliche Vorteil ist seit der KStreform von 1977 nicht mehr gegeben - obwohl dies hätte erwartet werden können, hat sich das Bild aber nicht zugunsten der GmbH verschoben

    Vorteile:
    • obwohl eine Personengesellschaft, Beschränkung der Haftung auf Einlagen der Kommanditisten und das Gesellschaftsvermögen der GmbH
    • steuerliche Gründe:
    • Einkünfte der GmbH unterliegen der KSt, Gewinn der KG ist ESt-pflichtig, Gewinnverlagerung auf KG. Damit, wenn Gesellschafter nicht dem Spitzensteuersatz unterliegen, günstiger.
    • Bei GmbH weiterhin Doppelbelastung bei VSt.
    • Bei Personengesellschaften ist in Verlustjahren eine Verrechnung von Verlusten mit sonstigen Einkünften der Gesellschafter möglich (nicht bei GmbH).
    • Dagegen überwiegen die steuerlichen Vorteile der GmbH (Abzugsfähigkeit von Miet- und Pachtzahlungen, Zinsen auf Gesellschafterdarlehen und für Pensionsrückstellungen, Gehälter der Geschäftsführer), i.d.R. GewSt-Ersparnis.
    • Kapitalbeteiligung vieler Anleger möglich
    • obwohl Personengesellschaft, kann sie auch einen Nicht-Gesellschafter als Geschäftsführer haben (da GmbH Komplementär); auch Möglichkeit der Nachfolgerregelung (wenn kein geeigneter Nachfolger unter den Kindern)
    • es können Vorteile der GmbH und der KG im Interesse der Gesellschafterbasis so kombiniert werden, daß Unternehmensexistenz weniger abhängig von Zufälligkeiten der Gesellschafterexistenz wird (unproblematische Übergangs- und Fortbestandsregelung

    Nachteile:
    • Überbetonung des Steueraspekts
    • “Konstruktion” (evtl. Vernachlässigung wichtiger betriebswirtschaftlicher Gründe)
    • höhere laufende Kosten (Existenz zweier Gesellschaften)
    • relativ komplizierte Gründung
    • z.T. in Mißkredit geraten, da häufig bei sog. Abschreibungsgesellschaften
    anzutreffen

  • Bewerben trotz voraussichtlich längere Zeit krank?!

    • Markus
    • 26. April 2004 um 21:34

    Du willst quasi in der Zeit während du krank bist weiter Geld kassieren, right ? Dann bleib doch bei deinem alten Arbeitgeber und bewerbe dich in deiner Krankheitsphase! Meiner Meinung nach muss man es schon erwähnen wenn man weiss, das man für mehrere Monate ausfällt, alles andere ist die Vorspiegelung von falschen Tatsachen und das ist rechtlich wohl sehr bedenklich. Kenne mich jetzt im Arbeitsrecht auch nicht so aus, aber rein von der Logik her sollte es so sein. Am besten du fängst zeitlich so an dich zu bewerbern, dass deine Krankheitsphase genau zu Beginn der Arbeitsphase beim neuen Arbeitgeber beendet ist.

  • Hey Kerls

    • Markus
    • 26. April 2004 um 21:28

    Man kann es doch auch langsam übertreiben. Falsche Eitelkeiten ? Ich weiss es nicht. Außerdem kommt die Figur so oder so bald raus.

    Obwohl ich eigentlich langsam dafür wäre eine zweite weibliche einzufügen ...?( ?(

  • Bewerben trotz voraussichtlich längere Zeit krank?!

    • Markus
    • 26. April 2004 um 21:22

    Wie wärs wenn man die OP einfach vorher machen lässt ? Außerdem dauern ja die Bewerbungsverfahren auch immer ein bissche länger.

  • Hilfe zur Abschlußprüfung 2003 Bürokaufleute

    • Markus
    • 26. April 2004 um 21:20

    Ich hab das Gefühl du machst das alles viel viel komplizierter als es ist! Also ich würde es alles so berechnen:

    1. Vorschlag:

    Bestellwert 75.000 € -> Rabatt: 9.000 €
    Bestellwert 100.000 € -> Rabatt: 12.000 €
    Bestellwert 125.000 € -> Rabatt: 15.000 €

    2. Vorschlag:

    Bestellwert 75.000 € -> Rabatt: 6.000 €; Bonus: 0 €; Gesamt: 6.000 €
    Bestellwert 100.000 € -> Rabatt: 8.000 €; Bonusbasis: 92.000 € => 3.680; Gesamt: 11.680 €
    Bestellwert 125.000 € -> Rabatt: 10.000 €; Bonusbasis: 115.000 € => 4.600 €; Gesamt: 14.600

    Die Boni werden normalerweise vom reinen Netto-Warenwert vermindert um Anschaffungskostenverminderungen berechnet.

    Meiner Meinung nach interpretierst du hier ein bisschen zu viel hinein. Einfach mal den simpelsten Weg benutzen und es klappt.

    Noch Fragen?

  • Ideen - WIe machen wir das Study-Board noch attraktiver?

    • Markus
    • 26. April 2004 um 20:27
    Zitat

    Original von tekk


    Man kann es ja nicht oft genug erwähnen 8)


    :gogo :stu :hop :pnnar

  • Kassenbuch Gewinnkalkualtion

    • Markus
    • 26. April 2004 um 20:23

    Es kommt eben darauf an in welchem Umfang sie Ertragssteuerpflichtig sind und das ist nun mal zum Großteil von der Gesellschaftsform abhängig. Denke nicht, dass es so dramatisch ist wenn du nachfragst! Aber eigentlich sollte dir der Auftraggeber schon genügend Informationen geben, denn es bringt ja alles nix wenn es falsch ist. Einfach mal nachhacken und dranbleiben.

  • was ist eine GmbH

    • Markus
    • 26. April 2004 um 20:10

    Achso sag es doch gleich :)

    Folgende §§ des GmbHG sind wohl ganz interessant:

    § 5 Stammkapital
    § 6 Geschäftsführung
    § 15 Übertragung von Gesellschaftsanteilen
    § 19 Einzahlung auf die Stammeinlage
    § 26-28 Nachschußpflichten
    § 29 Gewinnverwendung
    § 35ff. Vertretung
    §41-42a Buchführung, Bilanz, Jahresabschluss
    §43 Haftung der Geschäftsführung
    §57 Kapitalerhöhungen

    Da kannste so gut wie aus den vollen schöpfen. Einfach mal selbst die 80 §§ durchblättern und darauf eingehen. Verbale Vorteile etc hast du ja in obigen Links schon.

  • Kreuzpreis

    • Markus
    • 26. April 2004 um 20:01

    Der Kreuzpreis sollte eigentlich nur das Verhältnis des Preises des Gutes A und des Gutes B sein. Der Kreuzpreissubstitutionseffekt entspräche dann der Kreuzpreiselastizität, also einer Nachfrageänderung des Gutes A aufgrund einer Preisänderung des Gutes B unter Berücksichtigung von gleichbleibenden Nutzenniveaus.

  • was ist eine GmbH

    • Markus
    • 26. April 2004 um 19:46

    Auf was willst du eigentlich insgesamt hinaus ? Früher gab es ja den §32a des GmbHG, aber der wurde aufgelöst da man so Fremdkapital zuführen konnte welches eigentlich Eigenkapital ist. Weiss aber nicht inwiefern solche Exotenparagraphen noch bestehen.

  • Klakulation Plan\Ist

    • Markus
    • 26. April 2004 um 19:19

    Planwerte gehören wie Normalwerte zur Gruppe der Sollwerte. In einer Kalkulation kannst du die Istwerte unverändert verwenden, im obigen erwähnte ich das nur, da Istwerte nicht 100% richtig sind weil man eben nicht jeden Geschäfsvorfall miteinbinden kann. Aber gerade im Bezug auf Istzuschlagssätze ist es wohl schwierig im Gesamtunternehmen einen Zuschlagssatz zu ermitteln der die Realität zu 100% abdeckt.

  • Lastschriftbetrug - wer haftet?

    • Markus
    • 26. April 2004 um 19:04

    Ich verschiebe es mal in den Bereich Rechtswissenschaften dort ist es wohl besser aufgehoben. Im Bereich Wirtschaftswissenschaften werden nur allgemeine Dinge zum Wirtschaftsstudium besprochen.

    :wrbo

  • Hey Kerls

    • Markus
    • 26. April 2004 um 18:20

    Lenkt doch mal eure Energien in eine positive aktive Richtung ?(

    Mir ist es wie gesagt ziemlich egal ob die Hupfdole da oben nun da ist oder nicht.

  • was ist eine GmbH

    • Markus
    • 26. April 2004 um 18:18
    Zitat


    fallen euch spontan irgendwelche §§ im HGB ein, auf die ich mich beziehen könnte, habe schon mal geschaut, habe aber leider nichts gefunden, bin da noch unerharen.

    Du musst auch im AktG & GmbHG nachschauen :)

  • FiBu

    • Markus
    • 26. April 2004 um 16:42

    FiBu Themen gehören in das Rechnungswesen Subforum. Ich verschieb es mal dorthin!

    -> :wrbo

  • was ist eine GmbH

    • Markus
    • 26. April 2004 um 16:31

    Ausfertigungsdatum: 20. April 1892
    Verkündungsfundstelle: RGBl 1892, 477
    Sachgebiet: FNA 4123-1
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 3 G v. 19. 7.2002 I 2681

    Was genau geändert wurde kann ich dir nicht sagen, wobei ich nicht denke das weitreichende Schritte vorgenommen wurden.

  • Happy Birthday Kathy!

    • Markus
    • 26. April 2004 um 13:22

    Wünsche dir alles Gute zu deinem 23. Geburtstag. Feier schön und lass dich reich beschenken.

    : drink:birthday :band: :beerchug :feir

  • Klakulation Plan\Ist

    • Markus
    • 26. April 2004 um 13:19

    Die Istkostenrechnung unterteilt sich in die beiden Formen der reinen Istkostenrechnung und der Istkostenrechnung mit Verrechnungspreisen. In der reinen Istkostenrechnung werden alle anfallenden Kosten ohne Korrekturen und ohne Ausschaltung von Zufallsschwankungen auf Kostenstellen und Kostenträger verrechnet. Das Istkostenverfahren würde für jede Periode zeigen, welche Kosten tatsächlich angefallen sind. Die Istkostenermittlung für jeden einzelnen Geschäftsvorfall ist praktisch nicht möglich. Ein weiterer negativer Aspekt ist, dass es keine Kostenkontrollmöglichkeiten aufgrund fehlender Planwerte gibt. Um die zeitliche und kalkulatorische Abgrenzung durchzuführen und dem Problem schwankender Güterpreise zu begegnen, werden feste Verrechnungs- oder Sollpreise herangezogen. Die Istkostenrechnung mit Verrechnungspreisen hat den Vorteil der leichteren Vergleichbarkeit einzelner Perioden, die Verbesserung der Kostenkontrolle, eine rechnerische Vereinfachung und eine Glättung der Zufallschwankungen. Der große Nachteil ist, dass eine Nachkalkulation aufgrund von tatsächlich nicht mehr bekannten Istkosten im Einzelnen nicht mehr exakt durchführbar ist.

    Eine sinnvolle Kostenkontrolle setzt die Ermittlung von Sollkosten voraus. Es gibt verschiedene Möglichkeiten einen geeigneten Sollwert festzulegen: den Planansatz und den Normalansatz. Der Planwert ergibt sich als geplante Größe, der sich aufgrund von technischen Berechnungen, Verbrauchstudien, etc. ergibt. Der Normalwert ergibt sich aus durchschnittlichen Werten vergangener Perioden.

  • Kassenbuch Gewinnkalkualtion

    • Markus
    • 26. April 2004 um 12:01

    Es geht ja um die Frage der Unternehmensform, denn der Gewinn kann durch eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder über das GuV ermittelt werden wie JayC schon sagte. Im Normalfall gibt es natürlich extra Konten die dann im GuV ausgewiesen werden.

  • Bachelor vs. Diplom!

    • Markus
    • 25. April 2004 um 22:35

    kathy:

    Erst soll dieser werden durch einen verkürzten Bachelor STUdiengang der nur schlappe 6 Semester umfasst... UNd keine Praxissemester mehr ..Anordnung des Landes NRW!

    -> Was heisst hier schlapp, ich habe auch nur 6 theoretische Semester. Ebenfalls zieht der Vergleich mit dem Praktikum nicht, denn man kann immer ein Praktikum machen, ob es nun verpflichtend ist oder nicht, das ist doch völlig irrelevant. Und weniger Fächer hat man im Endeffekt auch nicht, und wenn ist es auch nicht störend, denn ob ich im Laufe des Studiums 8 od. 14 teils unnötige Wahlfächer belege interessiert doch auch keinen und ändert nichts an der Berufsqualifikation.

    ch denke auch dass ein so kurzes Studium ohne Diplom an einer FH in Deutschland nicht viel bringt... welches Unternehmen kennt sich mit Bachelor schon aus... Und wenn man ins AUsland damit will, naja wer will schon wenn von einer unbekannten deutschen FH wenn man in England eigene Bachelor Unis hat...die auch schon etabliert...

    -> Typisch deutsche Mentalität, undenkbar in anderen Ländern aber hier möglich, ich will gar nicht wissen wie viel Unternehmen mit diesem Abschluss wirklich nichts anfangen können.

    SChön und gut mit Angleichung in Europa, aber das ganze so zu verkürzen davon halte ich nicht viel!

    -> Und nochmal, es wird doch im Endeffekt nichts kürzer. Es wird auch der Vorteil der breiteren Weiterbildung unterschlagen. So kann man wunderbar in kurzer Zeit notwendiges Wissen aufbauen und wenn man will noch eine weitere Qualifikation in einem anderen Fachbereich erreichen was jetzt nicht möglich ist.

    Strolch:

    Ich finds wirklisch erschrekend wie man in unserem Land fast schon ein jahrtausend alte Were über Bord wirft. Vor allem in den Geisteswissenschaften kann man das sehen wo der Magister ja immer weiter zurückgedrängt wird und wofür frag ich mich. Sein wir doch mal ehrlich, in Frankreich würde es so eine Diskussion schon gar nicht geben, nur wir Deutschen lassen uns von vorgeblicher internationailtät überollen und schmeißen althergebrachte Werte über Bord.

    -> Das ist doch absoluter Käse. Was hat denn ein vertrocknetes Bildungssystem das vor Lücken nur so strotzt mit Werten zu tun. Man sollte sich nicht einfach an überflüssigen Sachen festhalten, und bloß weil der Deutsche mal wieder meint, den German Way gehen zu wollen wird der allgemeine Wettbewerb auch nicht ausgesetzt.

    Was jetzt die Anordnung der Landesregierung angeht, naja sie spiegelt ja nur diesen ganzen Unsinn wieder - denn irgendwelche Schreibtischtäter und irgendwelche Vorsitzende von Instituten und Manager von Großunternehmen aus dem Hut zaubern, dabei geht das doch an der Lebenswirklichkeit weitgehend vorbei.

    -> Genau diese Leute sind die Lebenswirklichkeit. Und wer für mehr Transparenz und eine verbesserte Vergelichbarkeit ist, ist doch nicht gleich Unrealist. Komischerweise sind deutsche Studenten nicht wirklich besser qualifiziert obwohl die Studienzeiten hier überdurchschnittlich lang sind.

    Das Diplom hat lange genug regiert und jetzt wird es Zeit für etwas neues. Genauso wie eine komplette Neuausrichtung des Schul- und Hochschulsystems notwendig ist. Es wird sicherlich nicht mehr lange dauern, bis wirklich nur noch Absolventen von privaten oder semi-privaten Hochschulen wirklich hochqualifiziert sind. Man sollte alles mal etwas differenzierter betrachten und nicht nur meckern. An der FH München z.B. gibt es ab dem nächsten Semester in 14 Fachbereichen vll. noch 2 Diplomstudiengänge oder noch weniger, es ist also schon lange Relität deshalb kann ich die späte Aufregung nicht verstehen, dieses zweigleisige Bildungssystem ist jedenfalls keine schlechte Idee.

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