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Beiträge von Markus

  • Hallo

    • Markus
    • 1. Mai 2004 um 22:47

    Hi,

    herzlich willkommen und viel Spaß hier. Deine Fragen werden sicherlich so gut wie möglich beantwortet werden.

    P.S. Schizophren ? Tanja ? Lisa ? Tato ? :wow :wow

    ;)

  • Wirtschaftsrecht? BWL?

    • Markus
    • 1. Mai 2004 um 21:42

    1. Registriere dich doch, dann kannst du auch Beiträge bearbeiten und musst nich zwei mal hintereinander posten ;)

    2. Die Frage ist halt wie nahe die Scherze an der Realität sind - meiner Meinung nach sind sie sehr weit davon entfernt. Abheben kannst du dich immer, sei es durch gute Noten, eine extrem kurze Studiendauer, Mehrarbeit, Auslandspraktika etc. pp., man muss nur wollen, man braucht dazu nicht unbedingt einen Exotenstudiengang.

  • Preisuntergrenze.

    • Markus
    • 1. Mai 2004 um 21:31

    Der Einwand ist durchaus berechtigt. Man wird die Entscheidung dann ja aufgrund der relativen Deckungsbeiträge treffen. D.h. der rel. db der Kuckuksuhr muss gleich dem geringsten rel. db der anderen Produkte sein. Also berechnet man die rel. db's von A,B,C und kommt zu folgendem Ergebnis:

    A = (69-33) € / 2,5 min = 14,4 € / min
    B = (47-20) € / 2 min = 13,5 € / min
    C = (95-45) € / 5 min = 10 € / min

    Die Telefone (C) haben also den geringsten db und können/sollen/müssen verdrängt werden. Der rel. db der Kuckuksuhr muss also mind. 10 € / min betragen. Daraus folgt:

    D= (PUTK-100) € / 7,5 min = 10 € / min

    => PUTK = 175 €

    Imho hört sich das jetzt eigentlich recht plausibel an :)

    Edit: So tragen die Kuckuksuhren gewinnoptimal bei und es entstehen auch keine Opportunitätskosten, da die Uhren einen relativen Vorteil gegenüber den Telefonen haben!

  • Wirtschaftsrecht? BWL?

    • Markus
    • 1. Mai 2004 um 21:21

    Lisa:

    Kann ich mich während (oder auch nach) einem BWL Studium noch mit einer Spezialisierung im Bereich Steuern oder Recht (außerhalb des Lehrplanes) von der Masse abheben?
    Doofe Frage - klar kann ich das. Aber wie?

    -> Steuern wird so gut wie an jeder FH als Schwerpunktfach angeboten. Wirtschaftsrecht sicherlich an einigen Wenigen.

  • Suche Untlagen Sem. 1 Wirtschaftwissenschaften

    • Markus
    • 1. Mai 2004 um 21:17

    1. Aus meiner Erfahrung heraus muss ich sagen, dass man von allem was sich nach Kompakt etc. bei Büchern anhört die Finger lassen sollte :)

    2. Eine Vorbereitung ist meistens doch gar nicht notwendig, es ist darauf ausgelegt, dass man es schaffen kann, da würde ich mir jetzt nicht so die Gedanken machen. Natürlich gibt es einige Sachen die man in jedem BWL Studium am Anfang immer macht, wie z.B. Wirtschaftsmathematik, Statistik, Büchführung / Bilanzierung usw. Aber wann du genau diese Fächer hast und in welchem Umfang du sie abzuleisten hast kann ich dir natürlich nicht sagen. Und für die meisten Fächer braucht man kein Vorwissen.

  • Preisuntergrenze.

    • Markus
    • 1. Mai 2004 um 21:11
    Zitat

    Original von Strolch
    Wobei sich mir die Frage stellt, ob die Opportunitätskosten, die durch den Verzicht auf die Produktion anderer Produkte entstehen, hier nicht mit eingepreist werden müssen/können. Doch leider hab ich in keinem meiner schlauen Bücher etwas dazu gefunden!

    Gehen Sie davon aus, dass dies ohne weitere negative Konsequenzen für die Watch OHG möglich ist.

    -> Also wohl nicht.

  • Wahrscheinlichkeitsrechnung.

    • Markus
    • 1. Mai 2004 um 21:03

    X ~ P (X|Lambda] ~ P(X|4)

    Code
    a) P(X=4|4) = 0,195366815
    
    
    b) P(X>1|4) = 1- P (X<=1|4) = 0,908421806
    
    
    c) P(X=6|8) = 0,122138215
    
    
    d) P(X<1|8) = P(X=0|8) = 0,000335463
  • Preisuntergrenze.

    • Markus
    • 1. Mai 2004 um 17:38

    1. Falsches Forum -> Rechnungswesen ! :wrbo

    2. Die kurzfristige Preisuntergrenze entspricht den variablen Stückkosten, also 100 €!

    3. Ist das die einzige Frage, wohl eher nicht oder? Eine Riesenaufgabe und dann nur so eine kleine Frage, kann ich mir nicht ganz vorstellen :)

  • Yeti Sports!

    • Markus
    • 30. April 2004 um 13:45
    Zitat

    Original von Steffen
    Part 4 ist endlich draussen.

    Hier könnt ihr probe-spielen.
    Ich weiss nicht, aber das Moorhuhn sieht dagegen alt aus!

    8)

    Das Weiteste von mir war bis jetzt 1084. Wie gut das ist weiss ich ned :) Bin aber mal gespannt was da noch so alles kommt, wenn der Yeti ja jetzt schon sein Unwesen in Australien treibt.

  • Bilanzierungshilfe.

    • Markus
    • 29. April 2004 um 23:07

    Aufwendungen zur Ingangsetzung des Betriebes (Personalwerbung, Notargebühren) dürfen als Bilanzierungshilfe auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen werden. Wenn durch die Bilanzierungshilfe ein Gewinn im Jahresabschluß ausgewiesen wird, kann der Gewinn nicht sofort ausgeschüttet werden, sondern ist zunächst gegen die Bilanzierungshilfe gegenzurechnen. In Verbindung mit §282 gilt: die Abschreibung der Bilanzierungshilfe hat mit mindestens 25% zu erfolgen, so dass damit auch die Dauer der Bilanzierungshilfe auf 4 Jahre beschränkt ist. Insgesamt erleichtert es einfach den Start des Unternehmens.

  • was ist eine GmbH

    • Markus
    • 29. April 2004 um 23:03
    Zitat

    Original von mcvogt666
    http://www.ifb-gruendung.de/Rechtsformen...0Ueberblick.PDF


    hat es einen tieferen sinn, dass bei der grafik auf seite 2 keine KG dabei steht?


    mg michi666

    Der Link funktioniert nicht!

  • was ist eine GmbH

    • Markus
    • 29. April 2004 um 12:58

    o.k. das habe ich verstanden, aber ich kenne ein unternehmen, das war zuerst eine GmbH und hat sich dann in eine GmbH & CO. KG umgewandelt.
    welche Vorteile hat das??

    ich verstehe immer noch nicht, was der vorteil einer GmbH &Co Kg zu einer normalen GmbH ist. die Haftungsbeschränkung sit doch auch bei einer einfachen GmbH gegeben.

    -> Es hat die Vorteile einer Personengesellschaft, hier einer KG, Vorteile sind z.B:

    Viele Kriterien können dispositiv (gesellschafts-) vertraglich gestaltet werden. Desweiteren:

    • nur formloser Vertrag nötig; wenig Einschränkungen bei Inhalt des Gesellschaftsvertrages; Vertragsfreiheit
    • Möglichkeit zusätzlicher Kapitalgeber, deren Haftung beschränkt ist und die nicht zur Geschäftsführung und Vertretung befugt sind (breitere Kapitalbasis)
    • Möglichkeit für Familienunternehmen, Kinder als Teilhafter aufzunehmen, Komplementär behält alleinige Entscheidungsbefugnis
    • ererbter Kapitalanteil kann weiterhin in Unternehmung bleiben, ohne persönlich mitarbeiten zu müssen
    • ist zwar Personengesellschaft, trägt aber bereits Züge einer Kapitalgesellschaft
    • geringe Gründungskosten (Handelsregisteranmeldung, ggf. bei Kauf von Gesellschaftsanteilen oder Grundstücken Notarkosten und evtl. Grunderwerbssteuer)
    • geringe laufende Kosten (Buchführung, Erstellung des Jahresabschlusses, evtl.Offenlegung)

    und warum könnte man die personengesellschaft beibehalten wollen?

    -> Aus obigen Gründen beispielsweise. Z.B. ist der JA viel leichter bei einer Personengesellschaft zu erstellen als bei einer GmbH od. AG!

    wie sieht die nachfolgerschaft bei einer KG aus? muss da die gesellschaft nach dem tod eines gesellschafters aufgelöst werden, oder ist es wirklich nur der Punkt, dass nach dem tod eines geschäftsführers eine beliebige andere person, die kein gesellschafter sein muss die führung übernehmen kann?

    -> Geschäftsanteile sind ja bei einer Personengesellschaft nicht vererblich, das ist der Punkt. Und zur letzten Frage: Das bezieht sich nur auf Kapitalgesellschaften.

    was ist drittorganschaft?

    -> Drittorganschaft liegt vor, wenn bei einer Gesellschaft die Geschäfte durch Personen geführt werden, die nicht notwendig Gesellschafter sind. Drittorganschaft ist beispielsweise zulässig bei der Aktiengesellschaft und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

    was genau sind sanierungen im sinne von aufnahme neuer kommanditisten? ist damit einfach die kapitalbeschaffung, hinzuffügen neuer gesellschafter (also allgemeine änderungen) gemeint?

    -> Exakt. Kapitalzuführung durch Gesellschafterzuführung.

    wie genau lässt sich ehemalige steuervorteil erklären? ist Est Einkommensteuer? was ist Kst? gehören die steuerlichen apekte vollständig der vergangenheit an, oder nur teilweise?

    ESt = Einkommenssteuer, KSt = Körperschaftssteuer. Wenn du genau gelsen hättest gibt es sehr wohl noch steuerliche Vorteile:

    Steuervorteile:
    • Einkünfte der GmbH unterliegen der KSt, Gewinn der KG ist ESt-pflichtig, Gewinnverlagerung auf KG. Damit, wenn Gesellschafter nicht dem Spitzensteuersatz unterliegen, günstiger.
    • Bei GmbH weiterhin Doppelbelastung bei VSt.
    • Bei Personengesellschaften ist in Verlustjahren eine Verrechnung von Verlusten mit sonstigen Einkünften der Gesellschafter möglich (nicht bei GmbH).
    • Dagegen überwiegen die steuerlichen Vorteile der GmbH (Abzugsfähigkeit von Miet- und Pachtzahlungen, Zinsen auf Gesellschafterdarlehen und für Pensionsrückstellungen, Gehälter der Geschäftsführer), i.d.R. GewSt-Ersparnis.

    was ist versteckte gewinnausschüttung?

    -> Gewinne müssen teilweise in der Organschaft verbleiben, dies ist aber nur ein Idealtypus.

    was ist mit abschreibungsgesellschaften gemeint.ich weiß nur was abschreibungen sind.

    -> Es wird von einer Muttergesellschaft einfach eine zweite Gesellschaft mit in eine andere Firma eingebracht um für die Mutter steuerliche Vorteile zu realisieren.

    wenn 2 unternehmen vorhanden sind, heist das man muss 2x gewerbesteuer... bezahlen

    -> Sure.

    gehören die steuerlichen apekte vollständig der vergangenheit an, oder nur teilweise?


    -> s.o.

    kann ich irgendwo die gründungsformalitäten nachlesen? kann ich da z.b. mal bei einem existenzgründerzentrum nachfragen?

    -> Schon mal daran gedacht einfach ins HGB zu schauen, bzw. ins GmbHG ? Formal sind einfach Dinge wie Gesellschaftsvertrag, Handelsregistereintragung, Mindestkapital etc. Wieso Gründerzentrum ? Steht doch alles im Gesetz. Einfach mal nachlesen, bzw. in ein ABWL Buch schauen.

  • Klakulation Plan\Ist

    • Markus
    • 29. April 2004 um 12:32

    Bei den Mitschriften gibt es eine Kostenrechnungszusammenfassung, ist um einiges kürzer :)


    Es gibt also eine ganze reihe von "Positionen" (wie unter dem Link ) bei denen Umsatzt anfällt .

    -> Verstehe ich nicht, sorry :)

    Das mit intern und extern stimmt aber jetzt soweit :)

  • Ich stelle mich auch vor!!

    • Markus
    • 29. April 2004 um 12:30

    Herzlich willkommen hier und ich wünsche dir viel Spaß. Beglücke uns mit geistreichen Beiträgen :)

  • Anschaffungskostenkalkulation

    • Markus
    • 29. April 2004 um 12:29

    HGB § 255 Anschaffungs- und Herstellungskosten

    (1) Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen.

    Und weiter:

    Anschaffungs(haupt)kosten sind (gewinnneutrale) Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben soweit sie dem Wirtschaftsgut einzeln zugeordnet werden können (vgl. § 255 Abs. 1 HGB, R 32 a EStR).
    Zu den Anschaffungsnebenkosten gehören, soweit sie dem WiG einzeln zugeordnet werden können, z.B. ...
    - die Nebenkosten des Erwerbsvorgangs (z.B. Gebühren, Provisionen, Steuern einschl. steuerlicher Nebenleistungen, z.B. Säumniszuschläge nach § 240 AO, vgl. BFH, BStBl 1992 II S. 464);
    - die Nebenkosten der Verbringung in den Betrieb des Stpfl. (z.B. Verpackung, Transportversicherung, Zölle und Frachten, wobei eigene Transportkosten des Stpfl. nur als direkt zurechenbare Kosten aktivierbar sind);
    - die Nebenkosten der Inbetriebnahme (z.B. Kosten für die Fundamentierung, die Montage, die Abnahme von Sachverständigen).

    Zu anschaffungsnahen Aufwendungen:

    Hierzu gehören solche Aufwendungen, die zwar nicht mehr zur Anschaffung/Beschaffung selbst erfolgen, aber mit dieser in zeitlichem Zusammenhang stehen und Herstellungskostencharakter haben, d.h. die - übernommene - Nutzungs- und Funktionseinheit wert- oder mengenmäßig z.B. deshalb erhöhen, weil bereits im Anschaffungszeitpunkt vorhandener erheblicher Instandhaltungsrückstand aufgeholt wird (vgl. R 157 Abs. 3 und 4 EStR, BFH, BStBl 1992 II S. 285 mwN.); A 157 Abs.4 EStR ist in seiner Auslegung zu sog. anschaffungsnahem Herstellungsaufwand jedoch streitig, vgl. BFH, BStBl 2001 II S. 244

    Zu nachträglichen Anschaffungskosten:

    Hierzu gehören die Aufwendungen, die nachträglich als wert- oder mengenmäßige Erhöhung der Anschaffungskosten (bzw. der Nutzungs- und Funktionseinheit) zu werten sind (nachträgliche Anschaffungskosten), z.B. nachträgliche entstehende Erschließungskosten und sonstige Beiträge für Grundstücke (vgl. R 43 Abs. 5 und R 157 Abs. 4 EStR), verdeckte Einlagen eines Gesellschafters, vgl. BFH, BStBl 1998 II S. 660

    Zu den Anschaffungskosten gehören z.B.:

    Der Aufwand für Zubehör und Ausstattung, weil es sich nicht um selbständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter handelt (vgl. § 6 Abs. 2 EStG).

    Daher würde ich sagen, die letzten drei Kosten dürfen nicht hinzugerechnet werden. Aber meine Entscheidung ist auch alles andere als sicher. Wobei man nach der obigen Rechtslage eigentlich davon ausgehen kann, dass dem so ist.

  • Hilfe Standardabweichung berechnen

    • Markus
    • 28. April 2004 um 18:48

    E(x)=3,5
    V(x)=2,9167
    S=1,707825128

  • Hilfe Standardabweichung berechnen

    • Markus
    • 28. April 2004 um 17:57

    H(x|n;N;M)=H(x|7;4;3)

    V(x)= ~ -1,3125

    Edit: Hab mal die PC Berechnung samt f(x) etc noch angefügt.

    Dateien

    hv.jpg 68,45 kB – 0 Downloads
  • Klakulation Plan\Ist

    • Markus
    • 28. April 2004 um 16:44

    Der JÜ ist der Gewinn lt. HGB, ja ! Es gibt wie oben gesagt noch andere Verfahren. Dieser Gewinn wird für die Gewinnverwendung, Dividendenausschüttungen etc pp. herangezogen und wird der Öffentlichkeit bekanntgegeben. Der Gewinn wird bilanziell ermittelt, hauptsächlich aus der GuV, wie man im Schema sieht gibt es noch ein paar Korrekturen diese führen dann zum JÜ.

    Das Unternehmen hat im internen ReWe einen großen gestalterischen Spielraum. Im internen ReWe werden Kosten[1] und Leistungen[2] betrachtet, in der externen Unternehmensrechnung werden Aufwendungen[3] und Erträge[4] betrachtet. Aufwendungen/Erträge wie Kosten/Leistungen können betragsmässig gleich sein oder auseinanderfallen. Deshalb gibt es auch eine sog. Abgrenzungsrechnung. Ebenfalls gibt es noch Finanzpläne etc. die wieder mit anderen Werten arbeiten und andere Ergebnisse liefern. Das Ergebnis der Kostenrechnung wird auch nicht als Gewinn sondern als Betriebsergebnis/-gewinn bezeichnet. Um nochmal auf das Gewinnermittlungsschema lt. HGB einzugehen (im übrigen ist dieses fast identisch wie das zur Ermittlung des international üblichen EBIt,etc.): Hier differieren die Beträge oft stark. Z.B folgende Positionen:
    2. -> Hier gibt es keine interne und externe einheitliche Bewertung.
    7. -> AfA: Sehr große Unterschiede, intern versucht man damit den Werteverzeher (real) abzubilden, extern wird das Steuerrecht stark berücksichtigt.
    9. / 10. -> Fallen beispielsweise in der internen Rechnung weg.

    usw usf.

    Das wichtigste was es zu beachten gilt: Die Kostenrechnung befasst sich nur mit dem Betrieb, also mit dem Ort der Leistungserstellung und aller zugehörigen Komponenten. Das externe ReWe hingegen bildet das komplette Unternehmen ab.

    [1]: Umkehrschluss von [2]
    [2]:Leistung ist der in Geld bewertete Output aus dem betrieblichen Produktionsprozess, der im Rahmen des eigentlichen Betriebszwecks anfällt.
    [3]: Umekhrschluss von [4]
    [4]:Erträge resultieren aus dem Wertzuwachs, der dem Unternehmen durch die Erstellung von Gütern und Dienstleistungen innerhalb einer Rechnungsperiode entsteht.

    Lade dir vll. mal aus der Datenbank ein paar Kostenrechnungssachen runter, dann ist die Sache leichter zu verstehen.

  • Klakulation Plan\Ist

    • Markus
    • 27. April 2004 um 19:48

    Vorsicht Denkfehler!

    Hier musst du aufpassen, kostenrechnerische Kalkulationen (internes ReWe) haben nichts mit Bilanzierung (externes ReWe) zu tun! Also nicht direkt. Dein Link zeigt die Ermittlung des Jahresüberschusses nach den Vorschriften des HGB, auch möglich wäre die JÜ Ermittlung nach IAS/IFRS oder US-GAAP. Im internen ReWe erfolgt die Ergebnisermittlung meist über das UKV/GKV oder auch auf andere Art und Weisen. Jedenfalls werden die Zahlen aus der Kalkulation meist nicht zur Gänze auch in die FiBu übernommen. Also gilt: Kalkulation und GuV immer auseinanderhalten, denn die Gewinne divergieren voneinander.

    -> Kalkulationen -> für interne Interessensgruppen, dienen der Unternehmenssteurung und -planung

    -> GuV -> für externe Interessensgruppen (Shareholder), nach gesetzlichen Vorschriften!

  • Geradengleichungen

    • Markus
    • 27. April 2004 um 17:53

    Wie schon im ICQ erwähnt: Pn(xn/yn)

    Thaz it.

  1. admin Lv. 1 95 XP
  2. Jens Lv. 1 22 XP
  3. Dieter Lv. 1 20 XP
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