ZitatOriginal von JayC
Der RBW zum 31.12.2002 ist. m.E. nicht richtig. Du musst von der veränderten Bemessungsgrundlage zum 31.12.2000 abschreiben. Somit wäre die jährliche Abschreibung ab 31.12.2000:Abschreibung p.a. ab 31.12.2000 : 150.000 / 8J = 18.750
RBW (vor Zuschreibung) zum 31.12.2002 = 150.000 - 18.750 - 18.750 = 112.500
RBW 31.12.2002= 112.500 + 250.000 = 362.500
Das wäre meine Lösung.
Kann gut sein. Ich weiss gar nicht mehr ob man eben von der veränderten BMG oder der "normalen" BMG abschreibt. Habe mich dann eben für die andere Variante entschieden ![]()