So hier auch einmal endlich meine Antwort, schon am Nachmittag geschrieben und jetzt erst
online. Sorry 
1)
Du musst folgendermaßen vorgehen. Erst einmal das komplette Schema aufstellen:
Zur Berechnung notwendig:
i) Kalkulatorische Zinsen = betriebsnotwendiges Kapital * Zinssatz
ii) betriebsnotwendiges Kapital = betriebsnotwendiges Vermögen - Abzugskapital
Abzugskapital ist zinsfrei zur Verfügung gestelltes Kapital, dazu gibt es keine Angabe, also beträgt dein Abzugskapital 0 €.
Daraus folgt: betriebsnotwendiges Kapital = betriebsnotwendiges Vermögen
iii) betriebsnotwendiges Vermögen = betriebsnotwendiges AV + betriebsnotwendiges UV
iv) betriebsnotwendiges AV = nicht abnutzbares AV + abnutzbares AV
Zusammengefasst:
i) Kalkulatorische Zinsen = betriebsnotwendiges Kapital * Zinssatz
ii) betriebsnotwendiges Kapital = betriebsnotwendiges Vermögen - Abzugskapital
iii) betriebsnotwendiges Vermögen = betriebsnotwendiges AV + betriebsnotwendiges UV
iv) betriebsnotwendiges AV = nicht abnutzbares AV + abnutzbares AV
Nun arbeiten wirs uns von iv) - i) zum Ziel vor:
iv)
betriebsnotwendiges AV = nicht abnutzbares AV + abnutzbares AV
a) nicht abnutzbares AV:
Das nicht abnutzbare Anlagevermögen wird entweder mit den Anschaffungskosten oder mit dem Wiederbeschaffungswert bewertet. Ich weiss nicht genau, inwiefern eine der beiden Methoden in diesem Fall gefordert ist.
Hier zählt nur das Grundstück und nicht die Summe inklusive des Gebäudes. Die Bilanzposition vor Abschreibungen beträgt 1.800.000 €. Der Wert des Gebäudes beträgt 1.000.000 €, daraus folgt die Bewertung des Gründstücks i.H.v. 800.000 €. Da das Grundstück nicht zu hunderprozent betrieblich genutzt wird, muss der Ansatz des Grundstücks um die nicht betrieblich genutzen Quadratmeter verringert werden.
Also:
Prinzip der Anschaffungswerte:
800.000 - (x m² * 50,00). X ist hier nur ein Platzhalter, ich kann die Zahl leider nicht
entziffern.
oder Prinzip der Wiederbeschaffungswerte:
(800.000 *1,5) - (x m² * 50,00) = 1.200.000 - (x m² * 50,00).X ist hier nur ein Platzhalter, ich kann die Zahl leider nicht entziffern.
Meine Meinung hierzu: Ich denke es wird eine Lösung unter Berücksichtigung des
Anschaffungswertes und nicht des Wiederbeschaffungswertes angestrebt.
b) abnutzbares AV:
Bei der Berechnung des abnutzbaren Anlagevermögens geht man von der Durchschnittswert- oder Restwertverzinsung aus, d.h. bei linearer Abschreibung ist durchschnittlich der halbe Anschaffungs-, Wiederbeschaffungs- oder Marktwert gebunden und muss verzinst werden oder nur der entsprechende Restwert nach Abschreibungen. Für kostenrechnerische Zwecke ist die Durchschnittswertverzinsung vorzuziehen, da sie konstante Werte verteil über die Nutzungsdauer ergibt.
Die Durchschnitsswertverzinsung ist hier also angebracht. Die Formel lautet:
durchschnittlicher gebundener Wert des AV = (Buchwert am Jahresanfang + Buchwert am Jahresende) / 2
Der Buchwert am Jahresende entspricht dem Buchwert am Jahresanfang vermindert um die AfA.
Nun zu den einzelnen Positionen:
Vorsicht: Wiederbeschaffungswerte sind zu vernachlässigen, da vom bilanzierten Vermögen auszugehen ist!
ba)
AfA Satz 12,5%, da lineare AfA!
Gebäude: AfA = 1.000.000 / 25 = 40.000 €; Jahresendwert = 1.000.000 - 40.000 = 960.000 €
durchschnittlich gebundener Wert Gebäude = (1.000.000 + 960.000) / 2 = 980.000 €
bb)
AfA Satz 20%, steurlicher Maximalsatz, da degressive AfA!
technische Anlagen: AfA = 900.000 * 0,2 = 180.000 €; Jahresendwert = 900.000 -180.000 = 720.000 €
durchschnittlich gebundener Wert TA = (900.000 + 720.000) / 2 = 810.000 €
bc)
AfA Satz 20%, steurlicher Maximalsatz, da degressive AfA!
BGA: AfA = 300.000 * 0,2 = 60.000 €; Jahresendwert = 300.000 - 60.000 = 240.000 €
durchschnittlich gebundener Wert BGA = (300.000 + 240.000) / 2 = 270.000 €
Zusammenfassung für iv):
nicht abnutzbares AV = 800.000 - (x * 50,00)
abnutzbares AV = 980.000 + 810.000 + 270.000 = 2.060.000 €
=>betriebsnotwendiges AV = 2.060.000 + (800.000 - (x * 50,00))
iii) betriebsnotwendiges Vermögen = betriebsnotwendiges AV + betriebsnotwendiges UV
Der Ansatz des betriebsnotwendigen Umlaufvermögens erfolgt zu den Werten, die in der entsprechenden Abrechnungsperiode durchschnittlich im Unternehmen gebunden sind.
betriebsnotwendiges UV = (Anfangsbestand + Endbestand) / 2
Da wir keine zusätzlichen Angaben zur Verfügung gestellt bekommen, gehen wir von einem Wert des betriebsnotwendigen UV i.H.v. 2.500.000 € aus.
=>betriebsnotwendiges Vermögen = 2.060.000 + (800.000 - (x * 50,00)) + 2.500.000
Zusammengefasst:
=> 4.560.000 + (800.000 - (x * 50,00)
ii) betriebsnotwendiges Kapital = betriebsnotwendiges Vermögen - Abzugskapital
Das Abzugskapital ist gleich 0. Daher vernachlässigen wir ii)
i) Kalkulatorische Zinsen = betriebsnotwendiges Kapital * Zinssatz
Kalkulatorische Zinsen = (4.560.000 + (800.000 - (x * 50,00)) * 0,08
Nun musst du nur noch die Quadratmeterzahl für x einsetzen. Ich denke es sollte einigermaßen stimmen, Rechen- und Denkfehler unter Vorbehalt 
Zur Interpretation:
In der Finanzbuchhaltung werden als Aufwand nur die tatsächlich gezahlten Zinsen für
Fremdkapital verrechnet. Eine Verzinsung des Eigenkapitals im Unternehmen erfolgt nicht. In der Kostenrechnung muss aber der entgangene Nutzen, den der Kapitaleigner bei einer anderweitigen Anlage hätte erzielen können, berücksichtigt werden (Opportunitätskosten). In der Kostenrechnung werden deshalb kalkulatorische Zinsen auf Fremd- und Eigenkapital berechnet.
2)
Ganz triviale Lösung, einfach nur Einsetzen in das Schema, also:
HKE = MEK + MGK + FEKI + FGKI + FEKII + FGKII
HKE = 320.000 + 16.000 + 70.000 + 90.000 + 75.000 + 80.000 = 651.000 €
Einfach die Kosten aus dem BAB ablesen und nichts rechnen!
3) und 4) überlasse ich anderen!
5)
Einfach die verkürzte Formel für die Bezugsrechtswertberechnung anwenden:
BRW = (Ka - Kn) / ((a / n) + 1)
mit:
BRW = Bezugsrechtswert
Ka = Kurs der Altaktie
Kn = Kurs der jungen Aktien
a = Anzahl alter Aktien
n = Anzahl junger Aktien
Der Quotient aus a und n ist also das Bezugsverhältnis. Bevor du loslegst kannst du n = 1 setzen, ist ja Sinn der Sache. Daraus folgt nun:
5,00 = (150,00 - 120,00) / ((a / 1) + 1)
5,00 = 30,00 / (a+1) | *(a+1)
5a + 5 = 30 | -5 u. / 5
a = 5
Also hast du ein Bezugsverhältnis von 5:1
Wie du siehst einfach nur die Formel umstellen, manchmal führ auch der leichteste Weg zum Ziel 
6)
Der Kapitalzufluss ist in diesem Falle die Anzahl der zusätzlichen Aktien multipliziert mit
dem Kurs der neuen Aktien.
Also:
Kurs der jungen Aktien = 165,00 €
Anzahl der neuen Aktien aufgrunde Kapitalerhöhung =( Kapital nach Erhöhung - Kapital vor Erhöhung) / Nominalkurs einer Aktie
=> (50.000.000-37.500.000) / 50 = 12.500.000 / 50 = 250.000 Stück
Kapitalzufluss = 250.000 * 165,00 = 41.250.000 € und insgesamt => 41.250.000 - 550.000 = 40.700.000
Gruß
Markus