Wo ist dein konkretes Problem? Hast du gar keinen Ansatz, keine Vorstellungen? Im Großen und Ganzen musst du die Zahlen nur in dein Schema eintragen.
Gruß
Markus
Wo ist dein konkretes Problem? Hast du gar keinen Ansatz, keine Vorstellungen? Im Großen und Ganzen musst du die Zahlen nur in dein Schema eintragen.
Gruß
Markus
ZitatOriginal von Maja23
Die Warnung wird wohl zu spät kommen, der Post auf den du dich beziehst ist von 2003
Lieben Gruß,
Maja
Nunja, unsere Mitglieder recherchieren doch auch immer alle selbst sehr fleißig Danke für's Richtigstellen Andreas, musste hier gerade richtig schmunzeln, als ich die ganze Verwirrung gelesen habe.
Gruß
Markus
ZitatOriginal von pinguin
danke. ich hatte gerade irgendwie voll die blockade: is ja eigentlich alles einfach...
Schön wenn sich die Fragen von selbst klären :asien:
Gruß
Markus
Hi,
ich verschiebe deinen Beitrag einmal in den Bereich Wirtschaftswissenschaften, denn dort kommt alles zum WiWi-Studium hin. :falschesForum:
Bzgl. deiner Fragen, schreibe ich dir nachher oder morgen einmal etwas, über die Suchefunktion solltest du evtl. auch einige Beiträge finden.
Edit: Habe mal deine beiden Themen zusammengefügt, ist ja eigentlich beides dasselbe.
Gruß
Markus
Hi Bine,
herzlich Willkommen bei uns im Forum. Wünsche dir hier viel Spaß und eine gute Zeit. Hau' rein!
Gruß
Markus
Grundsätzlich kenne ich es eben folgendermaßen:
Es erfolgen entsprechende Korrekturen einzelner Positionen und die Bilanzpositionen werden dementsprechend umgruppiert, was man dann z.B. immer noch gerne macht, ist eine einzelne Aufbereitung und Aufstellung des EK sowie dessen Korrekturen. Viel mehr kann ich hier langsam nicht mehr beitragen
Gruß
Markus
Hi,
herzlich Willkommen bei uns im Forum. Wir werden dir natürlich mit Rat und Tat zur Seite stehen bei deinen Fragen. Wünsche dir hier viel Spaß und eine gute Zeit. Hau' rein!
Gruß
Markus
Hi,
hast du denn die Definitionen für die entsprechenden Kennzahlen? Wenn ja, dann kanst u dir doch die Konsequenzen so ziemlich von alleine herleiten, denn du siehst ja dann was sich ändert, wenn du einen Faktor veränderst.
Gruß
Markus
Mein Einzugsgebiet beschränkt sich auf folgendes
Hm, ich bin def. noch zu wenig herumgekommen, aber ich bin ja noch sooo jung.
Gruß
Markus
Ich verschieb es einmal in den Bereich Wirtschaftswissenschaften, da passt's besser :falschesForum:
Desweiteren kannst du auch einmal hier lesen:
:hand: Schülerzeitung fragt Studenten
Bei konkreteren Fragen gibts auch bessere Antworten Willst du im Endeffekt nur darauf hinaus, was für und was gegen ein BWL Studium spricht?
Gruß
Markus
ZitatOriginal von economy
hallo...ich bräuchte hilfe bei den 2 begriffen:
>Eiserner Bestand
>absatzpolitische Instrumentarium
wär echt lieb, wenn ihr mich darüba informieren könntet.
Eiserner Bestand: Warenbestand, unter welchen der Lagerbestand planerisch nie fallen sollte. Er dient zum Auffangen von mengenmässigen und terminlichen Schwankungen der Lagerzugänge und -abgänge (=Sicherheitsbestand!)
Absatpolitisches Instrumentarium: Darunter fallen eigentliche alle MarketingMix Aktivitäten, ein sehr weitläufiges Gebiet.
Gruß
Markus
Hi,
lade dir mal folgende Datei herunter:
:hand: https://www.study-board.de/file/65/Produk…-steuerung.html
Hat am Ende ein Literaturverzeichnis, vielleicht hilft es ja.
Gruß
Markus
Hi,
lade doch hier einmal bitte das Excelblatt hoch, dann schau' ich es mir einmal an. Einfach auf Dateianhänge klicken. Irgendwie komme ich gerade mit deiner Erklärung nicht besonders weit (ohh wei das Wochenende ...).
Edit: Und erklär' es vll. noch ein bisschen genauer, irgendwie steh' ich gerade total auf dem Schlauch
Gruß
Markus
Ich schließe mich hier einmal Trischas Meinung an. Ruf' einfach an und frag' nach, sie werden dir dann im Normalfall sagen, dass es egal ist, aber sicher ist sicher, nicht wahr?
Gruß
Markus
Hi Sonja,
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Gruß
Markus
ZitatOriginal von charlston!
danke. hab vorhin auch schon auf der lmu-seite geschaut aber nix gefunden.heißt ja dann eig. in meinem fall ich muß ncihts zahlen
Hier das ganze Dokument:
:hand: http://studenten.verwaltung.uni-muenchen.de/studentenkanzl…tst-gebinfo.pdf
Edit: Würde auch sagen, du musst nichts zahlen, aber lieber mal nachfragen. Wenn du an die LMU willst schreib denen eine Email, die Antworten recht flott.
Gruß
Markus
Ein Zweitstudium kostet grundsätzlich 500 € pro Semster.
Aber:
Befreiungsgrund: Die Qualifikation für das Zweitstudium wird erst mit dem Abschluss eines Fachhochschulstudiums erworben.
Um Missverständnisse zu vermeiden, das ist nicht der Fall, wenn Sie
– die Qualifikation für das Uni-Studium erst mit dem Vordiplom an der Fachhochschule erworben haben, dann aber gleich an die Universität gewechselt sind und dort ihr Erststudium abgeschlossen haben,
– zwar ein Studium an der Fachhochschule abgeschlossen haben, aber bereits vorher die Qualifikation für das (universitäre) Zweitstudium hatten (bitte prüfen Sie, ob in diesen Fällen nicht ein wichtiger beruflicher Grund (s.o.) in Frage kommt).
Quelle: https://www.study-board.de/www.lmu.de
Gruß
Markus
ZitatOriginal von Doerte
Das kann man nicht verallgemeinern, es kommt zum einen auf die Laufzeit und zum anderen auf die Gewinnsituation des Unternehmens an.
Für die degressive Afa darf ja nur der doppelte lineare Satz, aber max. 20%, genommen werden.
Somit ist die degressive Afa bei Vermögensteilen mit einer Nutzungsdauer über 6 Jahren immer sinnvoll, da sie in einer Gewinnsituation anfänglich zu einer höheren Steuerersparnis führt und zudem wohl auch eher dem tatsächlichen Wertverlust entspricht. Außerdem darf man ja bei der degressiven Afa auch noch auf die lineare Afa umsteigen, wenn dies günstiger wird.Bei einer Nutzungsdauer bis 5 Jahre ist nur die lineare Afa sinnvoll (sofern gute Gewinnsituation).
Gruß Dörte
Also nach HGB sind nach wie vor der 3fache lineare Satz bzw. 30% möglich wenn man latente Steuern berücksichtigt. Und klar ist die degressive unter EStR-Gesichstpunkten sinnvoller, ist nun eben die Frage ob eher geometrisch oder arithmetisch, aber wie erwähnt, willst du hohe Beträge haben, so ist natürlich die geometrische sinnvoller, je nach wahl des Prozensatzes. Da ich denke, aufgrund der anderen geposteten Aufgabe, dass wir uns in der Kostenrechnung befinden (wenn nicht, korrigiert mich bitte), ist aber das Steuerrecht natürlich zu vernachlässigen, da in der Kostenrechnung so gut wie alles legitim ist um es lapidar auszudrücken Und zum Eröffnungspost: Das mit dem Restwert ist kein Argument, die degressive AfA erreicht niemals Null, was aber auch vollkommen egal ist.
Gruß
Markus