Strolch: Prinzipiell kann man fehlende Unterlagen nicht nachreichen
Aber es gibt Ausnahmen: Zeugnisse und Ex-Bescheinigungen
Grundsätzlich: Die Exmatrikulationsbescheinigung muss nicht zur Bewerbung sondern zur Immatrikulation vorliegen.
Aber um Himmelswillen sicher dich bitte bei deiner zukünftigen Wunschuniversität ab!
Gruß
Markus