Beiträge von Markus

    Hi,

    herzlich Willkommen bei uns im Forum. Grüße aus dem Süden Deutschlands nach Wien. Wünsche dir hier viel Spaß und eine gute Zeit. Hau' rein!

    Gruß
    Markus

    Hi,

    ich verschieb es einmal in den Bereich Studium Allgemein :falschesForum:

    Grundsätzlich werden Leistungen anerkannt, aber dein bisheriges Studium sollte die gleiche Struktur haben, z.B. macht es einen Unterschied von NRW nach Bayern zu wechseln, da es sich von der Studienstruktur total unterschiedlich verhält. Es kommt sehr auf das Bundesland an und ob sich deine neue Universität mit dem frühreren Schwierigkeitsgrad zufrieden gibt.

    Gruß
    Markus

    Zitat

    Original von stockinho
    ich dank dir mal schön für deine auskunfu,hat mir wirklich weiter geholfen...
    wer jetz einfach mal ,wie du schon sagtest ,abwarten und tee trinken ;-))

    nur noch ein frage ....
    wie läuft denn das nachrüchverfahren ab und bis wann bekommt man da bescheid??

    Es werden alle Studienplätze nach Qualifikation und Wartezeit vergeben. Alle zugelassenen Studenten bekommen einen Zulassungsbescheid. Dieser wird mitte August versandt. Jetzt muss man einen Statistikbogen zurücksenden. Die Menge der Leute {A} tut dies nicht. Mitte September ist Einschreibung. Die Menge der Leute {B} erscheint zu dieser nicht. Es sind also die Gesamtanzahl der Studienplätze abzüglich {A} + {B} vergeben. {A} + {B} werden jetzt an die nächtsplatzierten in der Qualifikations- und Warteliste, wieder 90/10-Regel, vergeben. Die Bescheide gehen im Normalfall bist mitte Oktober raus.

    Gruß
    Markus

    Was'n schlechtes Spiel wieder einmal am Samstag, immerhin waren die letzten 20 Minuten gut ;) Was würde mich es freuen wenn sie einmal wirklich gut spielen würden. Immerhin sind die Frauen mal wieder Europameister, da sollten sich die Herren einmal etwas abschauen :) Aber der Confedcup konnte wenigstens für einen feuchtfröhlichen Grillabend als Ausrede herhalten :sauf: Schön war es gestern jedenfalls Brasilien verlieren zu sehen :) Am Dienstag geht's dann weiter mit Deutschland - Argentinien und Tunesien - Australien.

    Gruß
    Markus

    Also deine Arbeiten kannst du natürlich verkaufen, das Urheberrecht liegt ja bei dir und du kannst damit machen was du willst. Und Ghostwriting sollte für den Einreicher wie Urkundenfälschung gehandhabt werden soweit ich weiss und du als Schreiberling unterstützt dies auch, also Mittäterschaft, aber im Endeffekt ist das Ghostwirting immer schwer nachzuweisen, da der Text ja einheitlich ist, und es def. im Vergleich zum Abschreiben nicht auffällt. Aber was man davon halten soll bleibt jedem selbst überlassen.

    Edit: Nachtrag von einer Ghostwriteragentur:

    Zitat


    Ist Ghostwriting erlaubt?

    Ghostwriting ist erlaubt. Es gibt kein Gesetz oder keine Norm, die Ghostwriting verbieten. Acad Write kann daher im Kundenauftrag wissenschaftliche Texte verfassen, bearbeiten, redigieren usw. Acad Write weist an dieser Stelle allerdings darauf hin, dass Sie die Arbeit, die Sie in unserem Shop in Auftrag geben, nicht als Ihr Werk deklarieren dürfen! Damit erfüllen Sie unter Umständen den Tatbestand der Täuschung bzw. des Betruges, da es sich nicht um Ihre persönliche Eigenleistung handelt! Jedoch kann die von uns erstellte Arbeit Ihnen als Ideenschmiede beziehungsweise als Vorlage für eine eigene erstklassige Arbeit dienen.

    Gruß
    Markus

    Wie du selbst sagtest, du hast jetzt noch zwei Tag. Für eine 4 reicht das immer noch vollkommen aus. Wenn du dich wirklich nur noch auf Buchführung konzentrierst müsste es trotzdem klappen, denn so unterschiedlich sind die ineinandergreifenden Themen in diesem Fach nicht wirklich. Übungen, Übungen, Übungen machen und sich die Schemata einprägen. Viele Vorgehensweisen sind sehr standardisiert. Manche Dinge auswendig lernen und die Hauptfelder verstehen und anwenden können, mMn ist noch alles möglich, du musst dich nur am Riemen reissen ;) Halt' uns auf dem Laufenden und viel Glück.

    Gruß
    Markus

    Wo ist das Problem? Alle drei oben genannten Formen kommen zum gleichen Ergebnis. Einfach nur einzeichnen ;)

    Beispiel:

    Gegeben: e= 40 €, kv = 20 €, Kf= 15.000 €

    Daraus folgt:

    K(x) = 20x + 15000
    E(x)= 40x
    DB(x)= (e -kv)*x = 20x
    G(x) = 40x-(20x+15000) = 20x - 15000

    BEP jeweils bei:

    K(x) = E(x)
    DB(x) = Kf = 15000
    G(x)=0

    Das einfach einzeichen :)

    Gruß
    Markus

    Zitat

    Original von studium
    Hallo,

    gibt es verschiedene Wege die Gewinnschwelle grafisch darzustellen?

    Die klassische Variante ist ja zwei Preisgeraden zu zeichnen, kann man das auch anders darstellen??

    Studium

    Ne ne ne, nix mit Preis-Absatz-Funktionen. Es gibt mir drei bekannte Wege:

    A. Kosten-Erlös-Digramm, BEP bei Kosten = Erlöse
    B. Deckungsbeitrag-Fixkosten-Diagramm, BEP bei Deckungsbeitrag = Fixkosten
    C. Gewinn-Mengen-Diagramm, BEP bei Gewinnfunktion = X-Achse

    Gruß
    Markus